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Schwerpunkt-Heft

Ärztekammer widmet sich dem wachsenden Drogenproblem

25.11.2021 Seite 6
RAE Ausgabe 12/2021

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 12/2021

Seite 6

© Ärztekammer Nordrhein

Die Ausgabe vom 8. Dezember 1971 des Rheinischen Ärzteblattes (RÄ) ist eine besondere. Auf über 40 Seiten widmeten sich verschiedene Autorinnen und Autoren dem wachsenden „Rauschmittelproblem“. Im Vorspann bezeichnete Dr. Erwin Odenbach, Vizepräsident der Ärztekammer Nordrhein und Vorsitzender des Ausschusses Rauschmittelgefährdung Jugendlicher, das Problem als eine „Fortbildungs-Aufgabe von besonderer Dringlichkeit“. „Rauschmittel – besonders Haschisch und LSD – sind derart zum Alltagsthema geworden, daß die Öffentlichkeit sich daran schon gewöhnt zu haben scheint“, so Odenbach. Vor allem unter Jugendlichen und Kindern zwischen zwölf und 14 Jahren ­seien Haschisch und LSD auf dem Vormarsch. „In unverantwortlicher Weise wurden und werden diese Schrittmacher für härtere Drogen und damit zur Sucht verharmlost.“ Das Schwerpunkt-Heft sollte den Kammermitgliedern „notwendiges Rüstzeug“ bieten und Wissen über medizinische, therapeutische und präventive sowie soziale Aspekten liefern. Die Beiträge beschrieben unter anderem die Drogensituation in Nordrhein-Westfalen, gaben Einblicke in Behandlungsprinzipien bei jugendlichen Drogenkonsumenten und in die Pharmakologie der Rauschmittel bezüglich ihres Missbrauchspotentials.

Auch die sozialliberale Bundesregierung reagierte auf die zunehmende Drogenkriminalität und arbeitete das aus dem Jahr 1929 stammende Opiumgesetz zum Betäubungsmittelgesetz um. Dieses sah deutlich härtere Strafen für den illegalen Drogenhandel vor. Das Gesetz eröffnete auch die Möglichkeit, von einer Bestrafung der Täter abzusehen, wenn diese nur geringe Mengen zum Eigengebrauch besaßen. „Ziel der Novelle ist es also, die zumeist gewissenlosen Händler schärfer zu bestrafen, dagegen aber die bedauernswerten Opfer, also die Ersttäter und die große Zahl der Labilen, zu entkriminalisieren“, schrieb das RÄ. Auch wurden durch diese Novelle die Verschreibungsformulare für Betäubungsmittel (BtM-Rezept) eingeführt.    

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