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Ambulantes Operieren

Förderung in Nordrhein läuft weiter

22.01.2021 Seite 9
RAE Ausgabe 2/2021

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 2/2021

Seite 9

Punktwertzuschläge für ambulante Operationen gibt es zunächst bis in das Jahr 2022 hinein. © Juice Images/Fotolia.com

Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNO) und die gesetzlichen Krankenkassen im Rheinland haben sich darauf geeinigt, das ambulante Operieren auch weiterhin zu fördern. Die bisher vereinbarten Punktwertzuschläge würden bis in das Jahr 2022 fortgeführt, teilten die Vertragspartner Anfang Dezember mit. Demnach werden in diesem Jahr die Punktwertzuschläge um 1,25 Prozent gesteigert. Für nächstes Jahr ist eine weitere Erhöhung um den dann geltenden Steigerungsfaktor des Orientierungswertes vorgesehen. Die Förderung werde bis zum Inkrafttreten der Reform des Kataloges der ambulanten Operationen nach § 115b SGB V befristet, der auf Bundesebene noch beschlossen werden muss, hieß es in einer Mitteilung. 

Im Rahmen der Honorarverhandlungen im November 2020 hatten sich KVNO und Krankenkassen zunächst nicht über die weitere Förderung des ambulanten Operierens einigen können. Die Kassen hatten den Standpunkt vertreten, die Zuschläge hätten dem Aufbau ambulanter Strukturen gedient. Dieser Zweck sei inzwischen erfüllt. Die KVNO hatte dagegen vor desaströsen Folgen für die Patientenversorgung gewarnt, sollte die Förderung entfallen. Die KV begrüße deshalb die Einigung, erklärte deren Vorstandsvorsitzender Dr. Frank Bergmann. Wichtige offene Punkte wie eine Erweiterung der Fördermöglichkeiten und das Thema Hygienekosten blieben gleichwohl auf der Agenda.    

HK