Vorlesen
Elektronischer Heilberufsausweis

Pflichtanwendungen übersichtlich erklärt

25.06.2021 Seite 8
RAE Ausgabe 7/2021

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 7/2021

Seite 8

Ob elektronische Verordnung, elektronische Patientenakte, elektronischer Medikationsplan oder elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, der Gesetzgeber hat etliche Anwendungen eingeführt oder terminiert, die mithilfe des elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) und der Telematikinfrastruktur arbeiten. Die Ärztekammer Nordrhein hat auf ihrer Homepage www.aekno.de die Pflichtanwendungen zusammengestellt. Die Übersicht bietet einen klaren und kompakten Einstieg in die verschiedenen Anwendungen, deren gesetzliche Verankerung und Funktionsweisen. Sie ist unter www.aekno.de/ehba zu finden. Die Gematik, die Kassenärztliche Bundesvereinigung sowie die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein haben zu den verschiedenen Anwendungen kurze Videos zur Erläuterung der Funktionen online zur Verfügung gestellt. Links dazu finden sich ebenfalls auf den Übersichtsseiten.

Unter www.aekno.de/ehba erläutert die Kammer darüber hinaus die Funktionen des elektronischen Heilberufsausweises und erklärt Schritt für Schritt, wie der Ausweis beantragt werden kann.

Fragen und Anregungen sowie Kritik und Lob zum Internetangebot der Ärztekammer Nordrhein senden Sie bitte an die E-Mail-Adresse onlineredaktion@aekno.de    

bre