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Thema - 124. Deutscher Ärztetag

(Muster-)Weiterbildungsordnung mit neuem Facharzt für Infektiologie

23.05.2021 Seite 16
RAE Ausgabe 6/2021

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 6/2021

Seite 16

Ärtztinnen und Ärzten steht mit dem Facharzt für Infektiologie künftig eine neue Qualifikationsmöglichkeit offen. © Westend61/fotolia.com
Der Vormittag des zweiten Tages des 124. Deutschen Ärztetages stand ganz im Zeichen der Weiterbildung. Zur Tagesordnung gehörte ein Sachstandsbericht über die Umsetzung der (Muster-)Weiterbildungsordnung, die der Ärztetag 2018 beschlossen hatte. Kontrovers diskutiert wurde die Einführung des neuen Facharztes für Innere Medizin und Infektiologie, letztlich aber mit großer Mehrheit beschlossen.

von Vassiliki Latrovali

Knapp zwei Drittel der Ärztekammern in den Ländern haben die 2018 beschlossene neue (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) bereits in Landesrecht übernommen. Dr. Johannes Albert Gehle, Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, und Professor Dr. Henrik Herrmann, Präsident der Ärztekammer Schleswig-Holstein, stellten in ihrem Sachstandsbericht darüber hinaus verschiedene Änderungswünsche vor, die die Ständige Konferenz „Ärztliche Weiterbildung“ (StäKo), deren Vorsitzende die beiden sind, in den sogenannten Themenspeicher aufgenommen, priorisiert und bearbeitet hat. Dazu gehört unter anderem die Aufnahme der „Auswirkungen des Klimawandels auf die Gesundheit“ in die Allgemeinen Inhalte der Weiterbildung. Damit gilt der Abschnitt für alle Weiterbildungen. „Die Allgemeinen Inhalte müssen ebenso nachgewiesen werden wie fachspezifische Inhalte, denn sie definieren unser gesamtes ärztliches Berufsbild“, sagte Gehle.

„Der Anteil des E-Learnings der Musterkursbücher wurde pandemiebedingt erweitert. Wie es damit weitergehen soll, werden wir nach Corona entscheiden müssen“, erklärte Herrmann. Beide Präsidenten betonten die Wichtigkeit der fachlich empfohlenen Weiterbildungspläne: „Wir haben zurzeit ungefähr zwanzig dieser Weiterbildungspläne erstellt. Die Umsetzung und Verankerung in den Weiterbildungsordnungen unterliegt aber letztendlich den einzelnen Kammern“, sagte Gehle. „Die Wertigkeit der Pläne wird sich erst in den kommenden Jahren zeigen. Entweder finden sie Anwendung und helfen dabei, die Weiterbildung vor Ort zu strukturieren, oder eben nicht“, ergänzte Herrmann.

Beide Präsidenten plädierten für bundeseinheitliche Regelungen für die Erteilung der Weiterbildungsbefugnisse. Um die Weiterbildungsreform in den Kammern umzusetzen, sind nach Einschätzung von Gehle und Herrmann in vielen Bereichen noch Umstrukturierungen und Anpassungen nötig. „Damit es übersichtlich bleibt, hat der Vorstand der Bundesärztekammer beschlossen, dass die MWBO nur einmal im Jahr angepasst wird, immer zum 30. Juni“, sagte Gehle.

Infektiologisches Wissen in der Breite verankert

Ein Punkt, der beim Online-Ärztetag für Diskussionen sorgte, war die Einführung des neuen Facharztes für Innere Medizin und Infektiologie. Während einige Abgeordnete das Vorhaben als zu aufwendig und eher der aktuellen pandemischen und politischen Situation geschuldet sahen, waren andere der Meinung, man müsse die aktuelle Lage zum Anlass nehmen, eine eigenständige ärztliche Qualifikation zu schaffen, um in Zukunft noch effizienter handeln zu können. Gehle bekräftigte in diesem Zusammenhang, dass die Entscheidung über die Schaffung des neuen Facharztes nach sorgfältigem Dialog mit Fachgesellschaften und Berufsverbänden von der StäKo „Ärztliche Weiterbildung“ der Bundesärztekammer beschlossen wurde. Bei der Abstimmung wurde der Antrag schließlich mit großer Mehrheit angenommen. Zusammen mit den Gebieten „Hygiene und Umweltmedizin“ und „Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie“ sowie der Zusatz-Weiterbildung „Infektiologie“ sei infektiologisches Wissen nunmehr in der Breite und Tiefe in der MWBO verankert, erklärte die Bundesärztekammer im Anschluss an die Debatte.

Mehr Modernität

Im Rahmen der Aussprache wünschten sich einige der Delegierten ein moderneres eLogbuch und mehr Möglichkeiten, die Dokumentation der Weiterbildung auch von Smartphone und Tablet aus einzusehen und zu ändern. Das sogenannte eLogbuch wurde 2018 neu eingeführt und soll Ärztinnen und Ärzten dabei helfen, die Inhalte und erworbenen Kompetenzen ihrer Weiterbildung kontinuierlich zu dokumentieren. „Das eLogbuch und seine Anwendungen werden stetig weiterentwickelt. Dazu findet regelmäßig unter anderem ein Erfahrungsaustausch mit den Kammern statt. Anpassungen werden durch eine Lenkungsgruppe aus Kammervertretern begleitet. Darüber hinaus hat die BÄK für die Anwender einen sogenannten ‚First-Level-Support‘ eingerichtet, der telefonisch und über ein Kontaktformular erreichbar ist“, erklärte Herrmann. Außerdem habe das eLogbuch bereits ein responsives Design, dass sich an verschiedene Bildschirmgrößen anpasse, so Gehle. Man sei im Austausch über eine App, dabei müssten allerdings noch zahlreiche Herausforderungen überwunden werden.