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Anorexia nervosa

Stationäre Behandlungsplätze in NRW finden

23.05.2021 Seite 9
RAE Ausgabe 6/2021

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 6/2021

Seite 9

Menschen, die aufgrund einer Anorexia nervosa in einem bedrohlichen körperlichen Zustand sind, brauchen schnelle und bedarfsgerechte Hilfe. Die Behandlung sollte in Einrichtungen erfolgen, die über störungsspezifisches psychosomatisches, psychotherapeutisches sowie (kinder- und jugend-) psychiatrisches Fachwissen und Erfahrung in der Behandlung der Anorexia nervosa verfügen. Gleichzeitig sollte bei medizinischem Überwachungs- oder Behandlungsbedarf eine intensive medizinische Versorgung sichergestellt werden können.

Für Einweisende bestehen häufig erhebliche Schwierigkeiten, entsprechende Behandlungsplätze für Menschen mit Anorexia nervosa und extremem Untergewicht zu finden. In Umsetzung des „Handlungskonzeptes Essstörungen Nordrhein-Westfalen“, welches 2018 im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales erarbeitet wurde, konnten nun Kontaktdaten von Kliniken und Abteilungen zusammengetragen werden, welche dieses spezielle Behandlungsangebot in Nordrhein-Westfalen vorhalten. Informationen für Ärztinnen und Ärzte stellen die Patientenberatung der Ärztekammer Nordrhein (https://www.aekno.de/patienten/patientenberatung), die Patientenberatung der Ärztekammer und der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (https://www.patientenberatung-wl.de/index.php?id=startseite-patientenberatung) sowie die Landesfachstelle Essstörungen NRW (www.landesfachstelle-essstoerungen-nrw.de) zur Verfügung.    

ÄkNo