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Reform der technischen Assistenzberufe

Mehr Kompetenzen für Notfallsanitäter

18.02.2021 Seite 9
RAE Ausgabe 3/2021

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 3/2021

Seite 9

Die Bundesregierung will für Notfallsanitäter im Einsatz mehr Rechtssicherheit schaffen. © benjaminnolte/stock.adobe.com

Notfallsanitäter dürfen künftig in besonderen Situationen bis zum Eintreffen des Notarztes eigenverantwortlich heilkundliche Maßnahmen auch invasiver Art durchführen. Voraussetzung ist, dass sie diese in ihrer Ausbildung erlernt haben und beherrschen und die Maßnahmen erforderlich sind, um Lebensgefahr oder schwere Folgeschäden von einem Patienten abzuwenden. Das sieht das Gesetz zur Reform der technischen Assistenzberufe in der Medizin (MTA-Reformgesetz) vor, das der Bundestag Ende Januar verabschiedet hat. Inkrafttreten wird die Regelung am 1. Januar 2023. Damit soll nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) mehr Rechtssicherheit für die Notfallsanitäter in besonderen Einsatzsituationen geschaffen werden.

Darüber hinaus sei es das Ziel des MTA-Reformgesetzes, die Ausbildungen der Berufe in der medizinischen Technologie „attraktiv auszurichten und zukunftsorientiert weiterzuentwickeln“, erklärt das BMG. Unter anderem ändert sich die Berufsbezeichnung der Medizinisch-technischen Assistenten in den Funktionsbereichen Laboratorumsanalytik, Radiologie, Funktionsdiagnostik und Veterinärmedizin. Sie heißen künftig medizinische Technologin oder medizinischer Technologe. Zudem wird deren praktische Ausbildung ausgeweitet. Verbindlich vorgeschrieben ist darüber hinaus ein Ausbildungsvertrag und eine angemessene Ausbildungsvergütung. Schulgeld darf für die Ausbildung nicht mehr erhoben werden.    

HK