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Sachverständigenrat

Digitalisierung mit Verantwortung

21.04.2021 Seite 9
RAE Ausgabe 5/2021

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 5/2021

Seite 9

WanCorona-Warn-App: Die Pandemie zeigt, wie wichtig es wäre, Gesundheitsdaten mit Bewegungs- und Kontaktdaten verknüpfen zu können, meint der Sachverständigenrat Gesundheit. © U. J. Alexander/stock.adobe.com

Leben und Gesundheit der Menschen in Deutschland könnten besser geschützt werden, wenn die Möglichkeiten der Digitalisierung im Gesundheitswesen verantwortlich und wissenschaftlich sinnvoll genutzt würden. Zu diesem Schluss kommt der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (SVR) in seinem aktuellen Gutachten zum Thema Digitalisierung. „Wir brauchen eine ehrliche Diskussion über bisherige Fehlentwicklungen. Die Politik hat in den letzten Jahren Schritte in die richtige Richtung getan. Ziel muss die Neuausrichtung der Gesundheitsversorgung sein: hin auf ein digitales, ein systematisch lernendes Gesundheitssystem. Kluges Misstrauen sollte zu geeigneten Schutzmaßnahmen führen – nicht Hilfe verhindern, denn Daten teilen heißt besser heilen“, betonte der SVR-Vorsitzende, Professor Dr. Ferdinand Gerlach, anlässlich der Vorstellung des Gutachtens Ende März.

Derweil nahm der Marburger Bund (MB) das am 29. Oktober 2020 in Kraft getretene Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) zum Anlass, auf die im internationalen Vergleich digitale Rückständigkeit deutscher Krankenhäuser hinzuweisen. Die Arbeitsgruppe Digitaler Wandel des MB habe mit Unterstützung des Health Innovation Hub des Bundesministeriums für Gesundheit in mehreren Arbeitssitzungen die Fördertatbestände des KHZG, die auf Digitalisierung abzielen, gesichtet. Ziel sei es, mithilfe des Gesetzes vor allem die technische Ausrüstung der Kliniken, die Dokumentation und die Medikationspläne zu verbessern.    

vl