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Vertragsärzte

Impfen gehört in die Hände von Ärztinnen und Ärzten

15.10.2021 Seite 9
RAE Ausgabe 11/2021

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 11/2021

Seite 9

Impfen ist mehr als die bloße Injektion. Ärztinnen und Ärzte müssen Patienten über Risiken aufklären und über Kontraindikationen entscheiden. © Konstantin Yuganov/stock.adobe.com

Die Durchführung einer Impfung setzt eine ärztliche Aus- und Weiterbildung voraus. Das haben Ende September die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein erneut klargestellt. Das Impfen beschränke sich nicht auf die Injektion an sich, erklärte die KBV. Es umfasse ebenso die Impfanamnese, die Aufklärung zur Impfung, den Ausschluss von akuten Erkrankungen und Kontraindikationen sowie bei bestehenden Erkrankungen die Bewertung, ob eine Impfung vorgenommen werden könne. Dies könnten nur entsprechend qualifizierte Ärztinnen und Ärzte leisten. 

Die ärztlichen Körperschaften äußerten sich zu Forderungen des Deutschen Apothekertages im September in Düsseldorf, die zurzeit als Modell erprobte Grippeschutzimpfung in Apotheken zügig in die Regelversorgung zu überführen. Außerdem verlangten die Apotheker, in die COVID-19-Auffrischungsimpfungen eingebunden zu werden, um „damit einen zusätzlichen sicheren und niedrigschwelligen Zugang zu diesen Impfungen“ zu schaffen, wie es in einem Beschluss heißt. 

Der Vorstandsvorsitzende der KV Nordrhein, Dr. Frank Bergmann, erklärte, angesichts dieser Forderungen sei es an der Zeit, „konsequenterweise über ein erweitertes Dispensierrecht für Ärztinnen und Ärzte zu sprechen“. Insbesondere Notdienstpatienten könnten davon profitieren, wenn Ärzte etwa Schmerzmittel oder gängige Antibiotika direkt vor Ort ausgeben dürften. Das erspare den Patienten zusätzliche Wege in die nächstgelegene Notdienst-Apotheke.     

HK