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Palliativmedizin

Zum Umgang mit Suizidwünschen

15.10.2021 Seite 9
RAE Ausgabe 11/2021

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 11/2021

Seite 9

Angesichts zunehmender Anfragen von Patientinnen und Patienten nach assistiertem Suizid hat die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) Ende September Empfehlungen zum Umgang mit Sterbewünschen veröffentlicht. Sie richten sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Hospizarbeit und der Palliativversorgung sowie an andere Gesundheitsberufe. Es gelte, sowohl die individuelle Haltung zum Suizid zu reflektieren als auch auf Ebene der einzelnen Einrichtungen, Verbände und Träger die eigene Position zum Beispiel zur Zusammenarbeit mit Sterbehilfevereinen zu klären. 

Neben Hintergrundinformationen zur Gesetzgebung und zum Thema Suizidalität enthält das Papier praktische Empfehlungen dazu, was in Gesprächen zu beachten ist und wie mit Anfragen verantwortungsvoll umgegangen werden kann. Besonderer Informationsbedarf bestehe beispielsweise zu Themen wie Behandlungsbeendigung, freiwilliger Verzicht auf Essen und Trinken, Möglichkeiten der Symptomkontrolle und palliative Sedierung. 

„Die Assistenz beim Suizid ist grundsätzlich keine ärztliche Aufgabe oder Aufgabe der Hospiz- und Palliativversorgung“, erklärte DGP-Präsidentin Professor Dr. Claudia Bausewein. „Dennoch dürfen wir nicht weghören, wenn Sterbewünsche geäußert werden.“ Die Empfehlungen sind abrufbar unter www.dgpalliativmedizin.de unter dem Reiter „Aktuell im Gespräch: Suizidassistenz“.     

HK