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Fortbildungspunkte

Nachweiszeitraum für Krankenhausärzte verlängert

22.09.2021 Seite 7
RAE Ausgabe 10/2021

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 10/2021

Seite 7

Mehr Zeit: Ärztinnen und Ärzte im Krankenhaus können pandemiebedingt ihre Fortbildungsfrist um maximal ein Jahr verlängern. © Westend 61/Fotolia

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat im Juli 2020 entschieden, die Nachweiszeiträume für die Fachärztinnen und Fachärzte im Krankenhaus, die nach § 136 b SGB V vor dem 1. April 2020 in einem laufenden 5-Jahreszeitraum nachweispflichtig waren, aufgrund der Corona­pandemie um neun Monate zu verlängern (Beispiel: Zeitraum 27. November 2019 bis 26. November 2024 verlängert bis 26. August 2025). Diese Verlängerung gilt auch für Krankenhausärztinnen und -ärzte, deren 5-Jahreszeitraum aufgrund von Mutterschutz, Elternzeit oder Krankheit bereits verlängert wurde.

Mit einem weiteren Beschluss passte der Gemeinsame Bundesausschuss im Dezember 2020 seine Regelungen zur Fortbildung im Krankenhaus nochmals an und gewährte eine zusätzliche Fristverlängerung von drei Monaten, sodass ein Nachweiszeitraum bei Bedarf nun um insgesamt zwölf Monate verlängert werden kann (Beispiel: Zeitraum 27. November 2019 bis 26. August 2025 kann verlängert werden bis 26. November 2025).

Wer die Fristverlängerung um weitere drei Monate in Anspruch nehmen will, kann das per Email unter punktekonto(at)aekno.de mitteilen. Wurde bereits auf die neunmonatige Fristverlängerung verzichtet, ist dies nicht mehr möglich.     

ÄkNo