Vorlesen
Präimplantationsdiagnostik

Uniklinik Münster erringt Teilerfolg vor Gericht

16.03.2022 Seite 9
RAE Ausgabe 4/2022

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 4/2022

Seite 9

Die Ärztekammer Westfalen-Lippe muss erneut über einen Antrag der Universitätsklinik Münster zur Zulassung eines Zentrums für Präimplantationsdiagnostik (PID) entscheiden. Das hat das Verwaltungsgericht Münster Ende Februar verfügt, wie die ÄrzteZeitung berichtete. Die Kammer habe bei ihrer ursprünglichen Ablehnung die Sonderstellung des Kinderwunschzentrums der Uniklinik in Forschung und Versorgung nicht ausreichend berücksichtigt, hieß es zur Begründung. 

Nach dem Präimplantationsdiagnostikgesetz von 2011 ist die PID in Deutschland in engen Grenzen zugelassen. Sie wird eingesetzt, wenn die Gefahr der Vererbung einer schweren, genetisch bedingten Erkrankung besteht. In NRW ist seit 2015 das Kinderwunschzentrum Dortmund als PID-Zentrum im Land zugelassen. Das Verwaltungsgericht Münster erklärte nun, dass in begründeten Ausnahmefällen mehr als ein Zentrum den Zuschlag bekommen könne.

Über die Rechtmäßigkeit der PID wird in jedem Einzelfall entschieden. Die zuständige Ethikkommission für NRW ist bei der Ärztekammer Nordrhein in Düsseldorf angesiedelt.    

HK