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Medizinische Fachangestellte

Manteltarifvertrag in Kraft getreten

19.07.2022 Seite 6
RAE Ausgabe 8/2022

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 8/2022

Seite 6

© Ärztekammer Nordrhein

Ausführlich beschäftigte sich das Rheinische Ärzteblatt (RÄ) in seiner Ausgabe vom 8. August 1972 mit dem neuen „Manteltarifvertrag für Arzthelferinnen“. Darin vereinbarten die Tarifvertragsparteien Regelungen unter anderem zum Abschluss von Arbeitsverträgen, zur Probezeit, zu Rechten und Pflichten der Ärztinnen und Ärzte sowie ihrer Mitarbeiterinnen. „Besonders hervorzuheben sind die Bestimmungen über die Arbeitszeit, die Entschädigung von Überstunden, die Zahlung einer Art von ‚Weihnachtsgeld‘, die Dauer des Jahresurlaubs und die Kündigung“, schrieb das RÄ. Die wöchentliche Arbeitszeit betrug vor 50 Jahren 43 Stunden, der Urlaubsanspruch lag bei 24 Werktagen und nach Vollendung des 30. Lebensjahres bei 26 Werktagen. Als Werktage gelten dabei alle Kalendertage mit Ausnahme von Sonn- und Feiertagen. „Erstmalig vor Weihnachten 1972 hat die Arzthelferin einen tariflichen Anspruch auf eine einmalige Zuwendung in Höhe eines halben Monatsgehaltes“, so das .

In der Rubrik „Blick auf Europa“ berichtete das in der Ausgabe vom 23. August 1972, dass in Italien ein Rauchverbot für Lehrer geplant sei. „Zigarren, Zigaretten und Pfeifen dürfen in Klassenräumen und Schulkorridoren der italienischen Schulen nicht mehr geraucht werden.“ Das Rauchverbot wurde erst wenige Jahre zuvor für Schülerinnen und Schüler eingeführt. „Sogar in öffentlichen Autobussen, Wartesälen, Theatern und Lichtspielhäusern soll Abstinenz vom Nikotin Gebot werden“, falls das Gesetz beschlossen werde, so das .  

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