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BAföG

Mehr Geld für Studierende

20.07.2022 Seite 10
RAE Ausgabe 8/2022

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 8/2022

Seite 10

Ende Juni hat der Bundestag Änderungen am Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) auf den Weg gebracht. Zum kommenden Wintersemester steigen die BAföG-Sätze um rund sechs Prozent. Auch der Kreis der Empfängerinnen und Empfänger wird erweitert. Der Höchstsatz für Studierende steigt von derzeit 427 auf 452 Euro monatlich. Die Unterstützung für die Studentenwohnung wird von 325 auf 360 Euro heraufgesetzt. Für Studierende mit Kindern wird der Kinderbetreuungszuschlag um zehn auf 160 Euro im Monat erhöht. Die Erweiterung des Empfängerkreises will der Gesetzgeber durch die Anhebung von Freibeträgen erreichen. 2.415 Euro des monatlichen Einkommens der Eltern bleiben zukünftig anrechnungsfrei. Bisher waren dies 2.000 Euro. Das Schonvermögen der Studierenden wird deutlich erhöht. Unter 30-Jährige dürfen zukünftig 15.000 Euro auf dem Konto haben, ältere Studierende 45.000 Euro. Bisher lag die Grenze bei 8.200 Euro. Die Bezugsberechtigten dürfen derzeit 290 Euro über einen Nebenjob hinzuverdienen. Ab dem Wintersemester bleiben 330 Euro Hinzuverdienst beim BAföG unberücksichtigt.
www.bafög.de
    

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