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Hausarztzentrierte Versorgung

Vorgelagerte Abrechnungsprüfung durch die KV Nordrhein

19.07.2022 Seite 6
RAE Ausgabe 8/2022

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 8/2022

Seite 6

Meilenstein: Mit dem neuen Prüfverfahren für HZV-Leistungen werden künftig Falsch- oder Doppelabrechnungen bei teilnehmenden Ärztinnen und Ärzten vermieden. © NIKCOA/stock.adobe.com

Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein hat in Zusammenarbeit mit dem Hausärzteverband Nordrhein und den nordrheinischen Krankenkassen und -Verbänden eine vorgelagerte Abrechnungsprüfung für die an der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) teilnehmenden Hausärztinnen und Hausärzte entwickelt. Dadurch soll nachträglichen Prüfverfahren vorgebeugt und zusätzlicher Verwaltungsaufwand aufseiten der Hausarztpraxen und Krankenkassen vermieden werden.

Für die Praxen bedeutet das konkret: Künftig wird die bei der KV Nordrhein eingereichte Honorarabrechnung dahingehend überprüft, ob selektivvertragliche Leistungen aus den HZV-Verträgen gegenüber der KV Nordrhein geltend gemacht wurden. Leistungen, die Bestandteil des HZV-Vertrages sind, werden durch die KV Nordrhein von den übrigen Abrechnungsdaten abgetrennt und dem Hausärzteverband als „Beratungsdatensatz“ weitergeleitet. Dieser informiert anschließend über die vorliegende Falsch- beziehungsweise Doppelabrechnung. Die betroffenen HZV-Ärztinnen und -Ärzte haben daraufhin die Möglichkeit zur Neuabrechnung über das HZV-System. Zusätzlich erhalten sie die Abrechnungsunterlagen von der KV Nordrhein, in denen die herausgerechneten Leistungen aus den HZV-Verträgen konkret ausgewiesen sind. Das neue Verfahren wird erstmals ab dem dritten Abrechnungsquartal 2022 wirksam.  

 KVNO