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Ständige Kommission In-vitro-Fertilisation

Aktualisierte und erweiterte Informationen

23.11.2022 Seite 8
RAE Ausgabe 12/2022

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 12/2022

Seite 8

© Ärztekammer Nordrhein

Die Gründung der Kommission In-vitro-Fertilisation/Embryonentransfer (IVF) der Ärztekammer Nordrhein (ÄkNo) ging auf einen Vorstandsbeschluss im Jahr 1986 zurück. Seitdem hat die Ständige Kommission die Aufgabe, den Vorstand der Kammer bei der Entscheidung darüber zu beraten, ob eine IVF-Arbeitsgruppe die Richtlinie zur assistierten Reproduktion erfüllt. Die Kommission prüft die fachlichen, personellen und technischen Voraussetzungen der Arbeitsgruppe. Auf der Internetseite der Ärztekammer Nordrhein (www.aekno.de) ist die Kommission in der Rubrik „Ärztekammer“ zu finden. Die Seite, die kürzlich komplett aktualisiert wurde, informiert über die Aufgaben der Ständigen Kommission und unterstützt die IVF-Arbeitsgruppen bei der Neuanmeldung oder bei Änderungsanzeigen. Auch Grundsatzentscheidungen zum Beispiel zur Vertreterregelung, zur Qualifikation im Teilbereich „Andrologie“ oder zum Wechsel der Räumlichkeiten eines IVF-Zentrums sind nun über www.aekno.de/aerztekammer abrufbar. Fragen und Anregungen sowie Kritik und Lob zum Internetangebot der Ärztekammer Nordrhein senden Sie bitte an die E-Mail-Adresse onlineredaktion(at)aekno.de.

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