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Härtefallregelungen

Bei Energiekosten auch die Praxen entlasten

23.11.2022 Seite 6
RAE Ausgabe 12/2022

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 12/2022

Seite 6

Wenn es trotz Strom- und Gaspreisbremse zu finanziellen Belastungen kommt, soll es für die Kliniken staatliche Hilfen geben. © lightspruch/stock.adobe.com

Angesichts der drastischen Steigerungen bei den Energiekosten hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) Bund und Länder aufgefordert, neben den Krankenhäusern auch die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte finanziell zu entlasten. Es bestehe „dringlicher Bedarf, die Akteure des Gesundheitswesens einheitlich vor den drastischen Kostenanstiegen
zu schützen“, teilte die KBV Anfang November mit. Mit dieser Forderung habe man sich direkt an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck gewendet. Insbesondere die sogenannten Hochenergiefächer litten unter der derzeitigen Lage, so die KBV. Alleine der Betrieb eines MRT erfordere jährlich eine Strommenge, die einen Zwei-Personen-Haushalt für 30 Jahre versorgen würde.
Explodierende Energiepreise könnten dazu führen, dass Praxen bei diesen Leistungen draufzahlten und sie folglich nicht mehr erbringen könnten, warnte der KBV-Vorsitzende
Dr. Andreas Gassen. Bund und Länder hatten sich Anfang November darauf geeinigt, Krankenhäuser, Universitätskliniken und Pflegeeinrichtungen, die trotz der Strom- und Gaspreisbremse finanzielle Belastungen nicht ausgleichen können, mit bis zu acht Milliarden Euro zu unterstützen. Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte wurden in dem entsprechenden Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz der Länder nicht erwähnt.

HK