Vorlesen
Virtuelles Krankenhaus

COVID-Patienten profitieren von telemedizinischer Vernetzung

18.01.2022 Seite 6
RAE Ausgabe 2/2022

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 2/2022

Seite 6

Digital und fachübergreifend vernetzt: Expertinnen und Experten der Uniklinik Aachen beraten Kollegen anderer Krankenhäuser. © Till Erdmenger

Seit dem Start der Vorstufe des Virtuellen Krankenhauses im März 2020 haben 530 schwer an COVID-19 erkrankte Patientinnen und Patienten in Nordrhein-Westfalen von telemedizinischen Behandlungen profitieren können. Das hat das Gesundheitsministerium des Landes vor Kurzem mitgeteilt. Von den 3.299 digitalen fachlichen Beratungen (Telekonsil) seien im Schnitt sechs bis sieben auf jeweils einen Patienten entfallen.
 
Bislang beteiligen sich dem Ministerium zufolge 140 Krankenhäuser an dem telemedizinischen Netzwerk des Virtuellen Krankenhauses. Damit könnten landesweit auch kleinere Krankenhäuser auf die medizinische Expertise der Universitätskliniken Aachen und Münster zurückgreifen. Gerade in Krankenhäusern der Allgemeinversorgung lasse sich durch Telekonsile die Versorgung von schwer kranken Patientinnen und Patienten optimieren. Verlegungen seien dann nur noch in Ausnahmefällen erforderlich.
 
„Wir vernetzen Medizin digital und interdisziplinär“, sagte Nadja Pecquet, Geschäftsführerin der Virtuelles Krankenhaus NRW gGmbH. „Das Virtuelle Krankenhaus ermöglicht eine zeitnahe Beratung mit den Expertinnen und Experten aus unterschiedlichen Fachbereichen, was die Behandlung und Prognose gerade bei schwer erkrankten Patientinnen und Patienten deutlich verbessern kann.“

Dem Ministerium zufolge soll das Virtuelle Krankenhaus jetzt Schritt für Schritt in die Regelversorgung überführt werden. Neben Krankenhäusern sollen in Zukunft auch ambulante Einrichtungen die Telekonsile der Ärztinnen und Ärzte in Aachen und Münster in Anspruch nehmen können.     

HK