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Krankschreibung per Video erweitert

15.12.2021 Seite 7
RAE Ausgabe 1/2022

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 1/2022

Seite 7

Die Möglichkeiten zur Krankschreibung per Videosprechstunde werden ausgeweitet. Bislang konnten Vertragsärzte dieses Verfahren nur bei Patienten nutzen, die ihnen bekannt waren. Künftig wird dies bei allen Patienten möglich sein. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) mitgeteilt. Unterschiede gebe es jedoch bei der Dauer der erstmaligen Krankschreibung, so der G-BA. Unbekannte Patienten könnten für bis zu drei Tage und bekannte Patienten bis zu sieben Tage krankgeschrieben werden. Folgekrankschreibungen per Video seien weiterhin nur dann zulässig, wenn die vorherige Krankschreibung im persönlichen Kontakt ausgestellt wurde.     

HK