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Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler

Neuer Leitfaden beschreibt Aufgaben und Arbeitsweise

15.12.2021 Seite 7
RAE Ausgabe 1/2022

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 1/2022

Seite 7

Der Leitfaden für das Begutachtungsverfahren der Gutachterkommission kann kostenlos bei der Pressestelle der Ärztekammer Nordrhein, Tersteegenstr. 9, 40474 Düsseldorf, Tel.: 0211 4302-2011, Fax: 0211 4302-2019, E-Mail: pressestelle@aekno.de angefordert werden oder im Internet unter https://www.aekno.de/patienten/behandlungsfehler/weitere-informationen heruntergeladen werden.

Über Aufgaben, Ziele und Arbeitsweise der Gutachterkommission (GAK) für ärztliche Behandlungsfehler bei der Ärztekammer Nordrhein informiert ein neuer Leitfaden, den die GAK vor Kurzem veröffentlicht hat. Die Broschüre richtet sich an die neu in die Kommission berufenen ehrenamtlich tätigen ärztlichen und juristischen Mitglieder, an betroffene Patientinnen und Patienten, Ärztinnen und Ärzte sowie die interessierte Öffentlichkeit. Ausführlich dargestellt wird der Ablauf eines Verfahrens bei Verdacht auf das Vorliegen eines Behandlungsfehlers. Hieran schließen sich Beiträge zur Praxis der Begutachtung sowie ausgewählte Problemfelder des Arzthaftungsrechts und deren Behandlung im Gutachten an.

Seit ihrer Gründung im Jahr 1975 hat die GAK mehr als 60.000 Verfahren bearbeitet. Ziel des außergerichtlichen Verfahrens sei es, durch objektive sachverständige Begutachtung ärztlichen Handelns den durch einen Behandlungsfehler gesundheitlich geschädigten Patientinnen und Patienten die Durchsetzung begründeter Ansprüche und den Ärztinnen und Ärzten die Zurückweisung unbegründeter Vorwürfe zu erleichtern, so die GAK. Das Verfahren ist für die Beteiligten kostenfrei.     

HK