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Elektronischer Heilberufsausweis

Antragsverfahren „Step by Step“ erklärt

20.06.2022 Seite 8
RAE Ausgabe 7/2022

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 7/2022

Seite 8

© Ärztekammer Nordrhein

Viele Ärztinnen und Ärzte, besonders niedergelassene, kommen in Zukunft an einem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) als einem zentralen Instrument in der Telematikinfrastruktur nicht vorbei. Unter www.aekno.de/ehba gibt es auf der Homepage der Ärztekammer Nordrhein zahlreiche Informationen rund um den eHBA. Neben einem kurzen Video der gematik, wie der eHBA beantragt werden kann und welche Schritte dazu nötig sind, finden sich auf der Seite seit wenigen Wochen auch Anleitungen zur Beantragung des eHBA bei den verschiedenen Vertrauensdiensteanbietern, die die Chipkarten produzieren und herausgeben. Denn bei jedem der derzeit vier zugelassenen Anbieter ist der Weg des Antrags etwas anders gestaltet. Die PDF-Dokumente erläutern die einzelnen Beantragungsschritte ausführlich mit zahlreichen Screenshots der einzelnen Schritte, die auch auf dem Mitgliederportal „meine ÄkNo“ nötig sind. Es empfiehlt sich, die Anleitungen sorgfältig zu lesen, um den Beantragungsprozess störungsfrei durchführen zu können. Auf der Seite www.aekno.de/ehba finden sich weitere nützliche Informationen zum Beispiel darüber, welche Funktionen der eHBA besitzt oder welche Pflichtanwendungen vorgesehen sind. Auch finden sich auf dieser Seite die bisher im Rheinischen Ärzteblatt erschienen Artikel rund um die Themen eHBA, Telematikinfrastruktur und Anwendungen.

Fragen und Anregungen sowie Kritik und Lob zum Internetangebot der Ärztekammer Nordrhein senden Sie bitte an die E-Mail-­Adresse onlineredaktion(at)aekno.de.  

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