Vorlesen
Praxis

Akuter Bedarf: KV Nordrhein sucht Neurologen für den Kreis Aachen

25.04.2022 Seite 25
RAE Ausgabe 5/2022

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 5/2022

Seite 25

Trotz rechnerischer Vollversorgung sucht die KV Nordrhein noch eine weitere Neurologin oder einen Neurologen für die südliche Hälfte des Kreises Aachen – beispielsweise in Monschau. Interessierte müssen einen Antrag im Rahmen des sogenannten Sonderbedarfs stellen. © engel.ac/stock.adobe.com
Der Kreis Aachen ist gemessen an den Vorgaben der vertragsärztlichen Bedarfsplanung gut mit Nervenärztinnen und Nervenärzten versorgt. Doch die Realität sieht vor allem in der Südhälfte des Kreises anders aus. Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein sähe dort gerne noch einen weiteren Neurologen in Monschau oder in Simmerath.

von Florian Stolz

„Ausgehend von den geltenden Vorgaben der vertragsärztlichen Bedarfsplanung besteht für den Bereich der Nervenärzte im Kreis Aachen eine ,Überversorgung‘“, sagt Caroline von Prittwitz, Leiterin der Abteilung Sicherstellung der KV Nordrhein. Daher bestehe aufgrund der bundesweit geltenden Vorgaben aktuell kreisweit eine Sperre für weitere zusätzliche Zulassungen von Nervenärzten. Tatsächlich aber gibt es speziell in der Südhälfte des Kreises Aachen schon seit einiger Zeit Versorgungsengpässe. Eine Abfrage der örtlichen Kreisstelle der KV Nordrhein ergab, dass es im Südkreis nur noch in wenigen Neurologiepraxen Aufnahmekapazitäten gibt und längere Wartezeiten üblich sind.

Um dort die neurologische Versorgung zu verbessern, hat sich der Vorstand der KV Nordrhein entschlossen, eine weitere Zulassung zu befürworten. Voraussetzung: Eine interessierte Neurologin beziehungsweise ein interessierter Neurologe stellt einen Antrag im Rahmen des sogenannten „Sonderbedarfs“. Eine solche Möglichkeit räumt das Vertragsarztrecht trotz der eigentlich bestehenden kreisweiten Zulassungssperre in Ausnahmefällen ein. „Über einen solchen Antrag auf Zulassung oder Anstellung im Sonderbedarf würde allerdings nicht die KV Nordrhein, sondern der Zulassungsausschuss für Ärzte Köln entscheiden, in dem Vertreter der Krankenkassen und Ärzte sitzen“, erklärt von Prittwitz und ergänzt: „Die KV würde zuvor vom Zulassungsausschuss zur Bedarfssituation angehört und zur Abgabe eines Votums aufgefordert, bevor die Mitglieder des Gremiums entscheiden.“

Viele Möglichkeiten 

Aus Sicht der KV wäre eine Neu-Zulassung zum Beispiel in der Stadt Monschau oder in Simmerath wünschenswert – die Möglichkeiten dazu wären vielfältig. „Auch ein bereits niedergelassener Neurologe könnte eine Fachkollegin oder einen Fachkollegen im Sonderbedarf anstellen. Dazu müsste er den Antrag auf Anstellung im Sonderbedarf beim Zulassungsausschuss stellen. Denkbar ist auch die Anstellung einer Kollegin oder eines Kollegen in einer Zweigpraxis im Südkreis. Die hierfür erforderliche Zweigpraxis-Genehmigung könnte parallel bei der KV beantragt werden“, sagt die Expertin der KV Nordrhein. Eine Sonderbedarfszulassung würde auch ermöglichen, dass sich der oder die Niederlassungswillige mit einem oder mehreren bereits an anderen Orten zugelassenen Neurologen zu einer überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft (üBAG) zusammenschließt. 

„Zurzeit würden wir uns über jede ernstzunehmende Verbesserung der neurologischen Versorgung im Südkreis Aachen freuen“, sagt von Prittwitz. „Wir können zwar nicht sicher für den Erfolg des Sonderbedarfs-Antrages garantieren, da der Zulassungsausschuss ein autonomes Gremium ist. Wenn sich aber die Versorgung im Südkreis dadurch voraussichtlich nachhaltig verbessern könnte, würden wir die Zulassung oder Anstellung ausdrücklich befürworten. Und das ist in jedem Fall eine gute Voraussetzung.“ Sollte es mehrere Interessenten geben, würde der Ausschuss denjenigen Bewerber auswählen, der für die Versorgung der Patienten vor Ort die besten Voraussetzungen mitbringt – hier kann zum Beispiel die Erreichbarkeit des Standorts eine Rolle spielen. 

Florian Stolz ist Referent im Bereich Sicherstellung der KV Nordrhein.

Niederlassungsberatung

Interessierte Neurologen können sich an die Niederlassungsberater der KV Nordrhein in Düsseldorf oder Köln wenden und Details zu möglichen Tätigkeitsvarianten sowie zum Zulassungsverfahren erfragen. Auch über Wege und Möglichkeiten zur perspektivischen Übernahme einer bereits bestehenden Neurologenpraxis informieren die Berater. Kontakt: www.kvno.de/beratung oder Tel.: 0211 5970-8516.