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Gebührenordnung für Ärzte

Bundesregierung räumt Reformbedarf ein

23.01.2023 Seite 8
RAE Ausgabe 2/2023

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 2/2023

Seite 8

Weder die Leistungsbeschreibungen noch die Bewertung der ärztlichen Leistungen in der geltenden Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bilden das aktuelle medizinische Leistungsgeschehen angemessen ab. Das hat die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine kleine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion eingeräumt. Diese Defizite ließen sich mit den in der GOÄ vorgesehenen Anpassungsmöglichkeiten (analoge Bewertung, Möglichkeiten der Steigerung und abweichender Vereinbarung der Vergütung, siehe auch Seite 26) zwar grundsätzlich in Teilen ausgleichen. Dadurch erhöhe sich aber zunehmend das Risiko der Intransparenz und Streitanfälligkeit der Abrechnung, so die Bundesregierung. Außerdem würden technische Leis­tungen tendenziell besser bewertet als Gesprächsleistungen. Aus Sicht der Regierung lassen die verfügbaren Daten ­allerdings keine negativen Auswirkungen auf die Erträge der Arztpraxen oder die Versorgung privat versicherter Patientinnen und Patienten erkennen.


Die Bundesregierung habe die Vergütung ärztlicher Leistungen so zu regeln, dass die Interessen der Ärztinnen und der Ärzte sowie der Patienten berücksichtigt werden, erklärte die Ärztekammer Nordrhein dazu. Dies sei aber nicht der Fall, wenn Leistungen in der GOÄ nicht mehr angemessen abgebildet würden. Als Konsequenz müsse die Regierung die Gebührenordnung jetzt reformieren – gerne auf Grundlage der Vorarbeiten der Bundesärztekammer und des Verbandes der privaten Krankenversicherung. Stattdessen verzögere diese die GOÄ-Reform weiter mit dem Verweis auf mögliche Auswirkungen auf das duale Krankenversicherungssystem.
    

ÄkNo