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Unterstützung II

Wohngeld für Studierende

23.01.2023 Seite 10
RAE Ausgabe 2/2023

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 2/2023

Seite 10

Studentinnen und Studenten haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf staatliche Unterstützung in Form von Wohngeld. Durch die Reform des Wohngeldgesetzes hat sich seit Anfang 2023 der Kreis der Wohngeldbezieher deutlich erweitert und auch die Höhe des Wohngeldes wurde deutlich angehoben von bisher durchschnittlich 192 Euro auf 370 Euro pro Haushalt und Monat. In der Regel haben Studierende keinen Anspruch auf Wohngeld, wenn sie im Grunde nach Anspruch auf Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) haben. In dieser Förderung sind die Kosten für die Miete enthalten. Auch schließt ein hohes Elterneinkommen den Anspruch aus. Eine der Ausnahmen, wonach Studierende Anspruch auf Wohngeld haben können, ist zum Beispiel das Alter, ein Zweitstudium oder das Überschreiten der Förderungshöchstdauer für BAföG. Studierende mit Kindern können unter Umständen neben dem BAföG auch einen Antrag auf Wohngeld stellen. Die Studentenwerke können zu der Frage des individuellen Wohngeldanspruchs beraten.

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