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Intersektorale Versorgung

Beschränkungen für belegärztliche Tätigkeit sollen fallen

17.05.2023 Seite 8
RAE Ausgabe 6/2023

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 6/2023

Seite 8

Vertragsärzte sollen im Rahmen ihrer belegärztlichen Tätigkeit künftig nicht nur „eigene“ Patienten behandeln dürfen. © Jacob Lund/stock.adobe.com

Beschränkungen in der Zusammenarbeit zwischen niedergelassenen Vertragsärztinnen und -ärzten und Krankenhäusern sollen künftig entfallen, fordern die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Bundesverband der Belegärzte und Belegkrankenhäuser (BDB). Hierzu sei erforderlich, dass Vertragsärzte im Krankenhaus nicht nur „eigene“, das heißt in einer Belegabteilung aufgenommene, Patienten behandeln dürfen. Geltende Beschränkungen für die belegärztliche Tätigkeit müssten abgebaut werden.
 
Gefordert wird ein einheitlicher sektorenübergreifender Leistungskatalog auch für belegärztliche Leistungen. Die aufwandsgerechte Vergütung solle durch einheitliche Hybrid-DRGs sichergestellt werden, unabhängig davon, ob die Behandlung durch Vertragsärzte oder die Krankenhäuser erfolgt. „Der unverständliche 20-Prozent-Abschlag für belegärztliche Versorgung muss fallen“, erklärte DKG-Vorstand Gerald Gaß anlässlich der Vorstellung des Positionspapiers.
 
DKG und BDB kritisieren, dass in den vorliegenden Eckpunkten für eine Krankenhausreform das Potenzial einer verbesserten Kooperation von Vertragsärzten und Krankenhäusern nicht berücksichtigt werde. So sei in vielen Regionen eine belegärztliche Versorgung unverzichtbar.     
 

tg