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Leserbrief

Zu „MVZ: Zwischen Profit und Patientenwohl“ in Heft 5/2023 erreichte uns folgender Leserbrief

17.05.2023 Seite 9
RAE Ausgabe 6/2023

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 6/2023

Seite 9

Wenn man den Einfluss von Kapitalgesellschaften auf die ambulante Versorgung einschränken will, reicht eigentlich der gesetzliche Ausschluss von nicht-ärztlichen Personen und Kapitalgesellschaften als Gründer beziehungsweise Betreiber von medizinischen Versorgungszentren. Denn egal ob Einweisungssicherung und Portfoliooptimierung bei originären Krankenhausbetreibern oder Neustrukturierung und Setzen auf Skaleneffekt bei Kapitalgebergesellschaften: primär pekuniär getrieben bei der MVZ-Beteiligung sind letztlich beide Gruppen. Und auch selbstständige Ärztinnen und Ärzte sind nicht frei von wirtschaftlichen Überlegungen. Das wäre alles nicht weiter tragisch, wenn die Höhe der Vergütung für alle Versorgungsformen gleich wäre und sich an nachgewiesener Versorgungsqualität und Wirtschaftlichkeit orientieren würde. Für die hierfür notwendige Nutzung von Behandlungsdaten fehlt allerdings bis dato der politische Wille.

Bis es also soweit ist, bleibt die Hoffnung, dass die direkte Beziehung zwischen Ärztinnen und Ärzten und ihren Patienten dazu beiträgt, Unter- oder Fehlversorgung zu vermeiden. Und es bleibt die bange Frage, ob denn der Nachwuchs in gleichem Maße in die von vielen Unwägbarkeiten geprägte Selbstständigkeit drängt wie die Kolleginnen und Kollegen der sogenannten Babyboomer-Generation. Wobei diese bei der Abgabe ihrer Praxen oder MVZ-Anteile leider in der Regel den goldenen Handschlag der Finanzinvestoren akzeptieren.

Dr. Emanuel Ingenhoven, Neuss