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GOÄ-Novelle

Ärzteschaft informiert über angemessene Vergütung

18.04.2023 Seite 9
RAE Ausgabe 5/2023

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 5/2023

Seite 9

Die Bundesärztekammer (BÄK) sowie die ärztlichen Verbände und Fachgesellschaften haben Bundesgesundheitsminister Professor Dr. Karl Lauterbach erneut aufgefordert, die völlig veraltete Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) von Grund auf zu reformieren. Nach drei Jahrzehnten Stillstand sei die Geduld der Ärztinnen und Ärzte in Deutschland zu Ende, erklärte die BÄK Ende März. Mit Hinweisen zur angemessenen Vergütung von zurzeit zu niedrig bewerteten zuwendungsintensiven Leistungen wolle man Ärztinnen und Ärzte dabei unterstützen, ein ausreichendes Honorar abrechnen zu können. Unter www.bundesaerztekammer.de finden sich ein Merkblatt der BÄK zu abweichenden Honorarvereinbarungen und zur rechtssicheren Anwendung höherer Steigerungsfaktoren sowie ein Faltblatt für privatversicherte und selbstzahlende Patientinnen und Patienten.
Es liege nun in der Hand des Bundesgesundheitsministers, diese belastende Notlösung schnellstmöglich unnötig zu machen, so die BÄK. Die für eine GOÄ-Reform notwendigen Vorarbeiten hätten die Bundesärztekammer, der Verband der Privaten Krankenversicherer und die Beihilfe bereits erledigt.      

HK