Vorlesen
Praxis

Nordrheinische Ärzteversorgung – auch weiterhin die bessere Wahl

18.08.2023 Seite 18
RAE Ausgabe 9/2023

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 9/2023

Seite 18

Die Niedrigzinsphase der vergangenen Jahre führte zu höheren Kapitalanlagen der Nordrheinischen Ärzteversorgung in Immobilien. Deren Geschäftsführer sieht weiterhin deutliche Vorteile gegenüber Leistungen der Deutschen Renten-versicherung.

von Thomas Gerst

Auch wenn die Nordrheinische Ärzte­versorgung (NÄV) wie alle berufsständischen Versorgungswerke in den vergangenen Jahren geringere Leistungsdynamisierungen vorgenommen habe als die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Bund, sei die NÄV-Altersrente nach wie vor höher als die der DRV Bund, betont Dr. jur. Steffen Breuer aus der NÄV-Geschäfts­führung. Bei gleicher Beitragsleistung erhielten die Ärztinnen und Ärzte in Nordrhein eine deutlich höhere Ausgangsrente von ihrem Versorgungswerk. Dies gelte auch, wenn man den Zuschuss zur Krankenversicherung der Rentner, den die DRV Bund anders als die NÄV zahlt, berücksichtige. Ein Neumitglied im Versorgungswerk mit fiktivem Geburtsdatum 25. Juni 1993 und einem fiktiven Mitgliedschaftsbeginn zum 1. Juli 2023 könne – unter Zugrundelegung der heute gültigen Satzung – bei durchgehen­der Zahlung des jeweils gültigen Angestelltenversichertenhöchstbeitrags zum Rentenbeginn am 1. Juli 2060 mit einer (Regel-)Altersrente von monatlich 3.183,94 Euro – etwaige Dynamisierungen sind nicht inbegriffen – rechnen. Diese würde damit trotz Belastung mit dem Gesamtbeitrag zur Krankenversicherung deutlich über der Rente liegen, die bei vergleichbarer Beitragsleistung von der DRV Bund zu erwarten wäre. 

Über das Mitgliederportal können sich die Ärztinnen und Ärzte in der Rheinischen Ärzteversorgung mithilfe der Online-Rentensimulation darüber informieren, wie sich zukünftige Einzahlungen auf ihre Rente auswirken werden. Mit jährlichen Geschäftsberichten stellt das Versorgungswerk seinen Mitgliedern Informationen zur Bestandsentwicklung, zu Kapitalanlagen und -erträgen zur Verfügung. 

Für Dr. jur. Steffen Breuer steht angesichts der zu erwartenden Altersrente außer Frage, dass es für junge angestellte Ärztinnen und Ärzte vorteilhaft ist, sich von der Pflicht­mit­gliedschaft in der DRV Bund zugunsten des berufsständischen Versorgungswerks befreien zu lassen. Weil letztlich die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte selbst in Form der aus Wahlen hervorgegangenen Ärztekammerversammlung über die Art und Höhe der Leistungen der Nordrheinischen Ärzteversorgung entscheiden würden, seien deren Leistungen insgesamt auf die Bedürfnisse des ärztlichen Berufsstandes zugeschnitten. 

Im Gegensatz zur deutschen Renten­versicherung habe die Nordrheinische Ärzte­versorgung noch nie Hinzuverdienst-Grenzen beziehungsweise eine Anrechnung von Einkommen gekannt, das heißt, beim vorgezogenen Altersrentenbezug konnten auch in der Vergangenheit unbegrenzt zusätz­liche Einkünfte erzielt werden, ohne dass diese auf die Rente angerechnet wurden.

Vorteilhaftes Leistungsspektrum

Diese Grundhaltung sei auch von großer Bedeutung im Hinblick auf die Versorgung von hinterbliebenen Familienangehörigen, betont Breuer. Eine Anrechnung von eigenem Einkommen – gleich welcher Art – auf die Hinterbliebenenrente erfolge nicht. Dies gilt auch bei gleichzeitigem Bezug einer eigenen Versorgungswerksrente und einer Witwen- oder Witwerrente. Deren Höhe beträgt immer 60 Prozent der Bezugsrente; der Satz bei der Deutschen Rentenversicherung liegt demgegenüber bei 55 Prozent („große Witwenrente“) oder bei 25 Prozent („kleine Witwenrente“).

Die Höhe der NÄV-Halbwaisenrente von der Nordrheinischen Ärzteversorgung beträgt 15 Prozent von der Bezugsrente (DRV Bund: 10 Prozent), die der Vollwaisenrente 30 Prozent (DRV Bund: 20 Prozent).

Als weitere Vorteile des Versorgungs­werks nennt Breuer: 

  • Bei der Beurteilung der Berufsunfähigkeit bietet die NÄV vollständigen Berufschutz, das heißt, die betroffenen Ärztinnen oder Ärzte werden nicht – auf berufsfremde Tätigkeiten verwiesen. 
  • Berufsunfähigkeitsrentner erhalten zusätzlich zur Rente einen Kinderzuschuss in Höhe von weiteren 12 Prozent.
  • Die NÄV kennt keine Wartezeiten, das heißt, sämtliche Leistungsansprüche werden bereits mit der ersten Zahlung erworben und nicht erst nach 60 Beitragsmonaten wie bei der DRV Bund. Das kann insbesondere beim Berufsunfähigkeitsschutz von entscheidender Bedeutung sein.
  • Wenig bekannt ist, dass die NÄV Rehabilitationsmaßnahmen und Maßnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung unterstützt. Die gewährten Zuschüsse entsprechen der Höhe nach regelmäßig dem Tagessatz der Vertragshäuser der DRV Bund. 
  • Schließlich erhalten Ehepartner von verstorbenen Mitgliedern/Rentnern pauschal ein Sterbegeld in Höhe von zwei Monatsrenten.

Auch die Kapitalanlage der Nordrheinischen Ärzteversorgung steht erfreulich gut und stabil da. Ein Portfolio von SB-Lebensmitteleinzelhandel im Baskenland, rund 6.000 qm Bürofläche in einem Bonner Büroneubau mit Geothermie, ein Fachmarktzentrum mit rund 35.000 qm in der Nähe von Lissabon oder die Beteiligung an einem Hochhaus in Warschau – die Niedrigzinsphase der vergangenen Jahre brachte es mit sich, dass Immobilien im Anlagenportfolio der Nordrheinischen Ärzteversorgung eine zunehmend wichtige Rolle spielen. Nach deren Geschäftsbericht haben die Kapitalanlagen in Immobilien mit einem Anteil von 23,4 Prozent im Jahr 2022, seien es direkt gehaltene und gemanagte Projekte im Inland oder indirekte Beteiligungen international, den Anteil der Anlagen in festverzinsliche Wertpapiere (22,3 Prozent) überholt und liegen nunmehr nahe an der vorgegebenen Begrenzung auf maximal 25 Prozent. Eine möglichst breite Diversifikation des Anlagevermögens und der deutliche Ausbau langfristiger illiquider Investitionen wie auch Infrastruktur habe dazu beigetragen, dass das Versorgungswerk der nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte mit auskömmlichen Renditen gut durch die Krisen der vergangenen Jahre – Corona, Krieg in der Ukraine, Inflation – geführt wurde.