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Tarifergebnis

MFA erhalten im Schnitt 7,4 Prozent mehr Gehalt

13.03.2024 Seite 8
RAE Ausgabe 4/2024

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 4/2024

Seite 8

Medizinische Fachangestellte hält eine Spritze. © Melanie Fielenbach/BÄK/KBV

Die Gehälter der in der ambulanten Versorgung tätigen Medizinischen Fachangestellten (MFA) stiegen über alle Tarifgruppen ab 1. März 2024 durchschnittlich um 7,4 Prozent. Darauf haben sich der Verband medizinischer Fachberufe e.V. und die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten (AAA) geeinigt. Zielsetzung der Erhöhung der Tarifgehälter ist es den Verhandlungspartnern zufolge, den MFA-Beruf in der Einkommens-Rangliste mit anderen vergleichbaren Berufen deutlich aufzuwerten. Ferner solle ein Anreiz für gut qualifizierte MFA gesetzt werden, in der ambulanten Versorgung zu bleiben. 

Im Fokus lag den Verhandlern zufolge insbesondere der Stundenlohn in der Tarifgruppe I/1. Berufsjahrstufe. Dieser erhöhte sich von 13,22 Euro auf 16,17 Euro. Der Spielraum für die deutliche Erhöhung der unteren Einkommensgruppen sei auch dadurch gewonnen worden, dass die Zuschläge der Tarifgruppen II bis VI bezogen auf die Tätigkeitsgruppe I geringfügig abgesenkt wurden. Die Ausbildungsvergütung erhöhte sich nach dem neuen Gehaltstarifvertrag im ersten Ausbildungsjahr von 920 Euro auf 965 Euro, im zweiten Jahr von 995 Euro auf 1.045 Euro und im dritten Jahr von 1.075 Euro auf 1.130 Euro. Zusätzlich vereinbarten die Tarifpartner für Auszubildende und vollzeitbeschäftigte MFA eine einmalige Inflationsausgleichprämie in Höhe von 500 Euro.     

MST