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Ärztekammer

„Altlasten“ lassen Kammerbeitrag deutlich steigen

17.01.2024 Seite 6
RAE Ausgabe 2/2024

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 2/2024

Seite 6

© Ärztekammer Nordrhein

In seiner Ausgabe vom 25. Februar 1974 erläuterte das Rheinische Ärzteblatt (RÄ), warum der Kammerbeitrag für die Mitglieder zum Teil um 60 Prozent angehoben werden musste. Die damalige Beitragsordnung kannte lediglich vier Beitragsgruppen. Angehörige der Gruppe I, zu der unter anderem leitende Krankenhausärzte mit Liquidationsrecht gehörten, mussten 400 DM statt zuvor 252 DM Jahresbeitrag bezahlen. 20 statt zuvor 16 DM betrug der Kammerbeitrag für Angehörige der Gruppe IV, in der Gastärzte, Stipendiaten oder nicht ärztlich tätige Ärzte zusammengefasst waren. Hauptgrund für die Beitragssteigerung war das im Jahr zuvor verabschiedete „Reichsärztekammer-Abwicklungsgesetz“, das die Bezahlung der Pensionsansprüche von ehemaligen Bediensteten der Reichsärztekammer regelte. Die Ärztekammern hatten sich über 22 Jahre erfolgreich dagegen gewehrt, die Pensionen derjenigen Mitarbeiter der Reichsärztekammer zu übernehmen, deren Aufgaben „lediglich der Verfolgung nationalsozialistischer Ziele im Rahmen der damaligen Reichsärztekammer dienten“. 1974 wurden die Landesärztekammern nun per Gesetz dazu verpflichtet, die Pensionen der Bediensteten zu übernehmen, die „echte Kammeraufgaben“ erledigt hatten. Insgesamt beliefen sich die Zahlungen an diese Gruppe von Pensionären seit 1951 auf rund fünf Millionen D-Mark. Die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte hatten 1974 rund 800.000 DM zu stemmen; in den Folgejahren jeweils rund 38.000 DM.    

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