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Kammerwahlen 2024

Regelungen zur Veröffentlichung von Selbstinformationen der Wahllisten

17.01.2024 Seite 8
RAE Ausgabe 2/2024

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 2/2024

Seite 8

Logo Kammerwahlen 2024 mit Datum © Ärztekammer Nordrhein

Nach Beschluss des Kammervorstands erhalten erstmalig bei der Kammerwahl 2024 alle Wahllisten sowohl zur Kammerversammlung als auch zu den Kreisstellenvorständen die Möglichkeit, in einem PDF-Dokument Selbstinformationen zusammenzustellen, die im Rheinischen Ärzteblatt über einen QR-Code abrufbar und auf der Homepage der Ärztekammer Nordrhein unter www.aekno.de mit der Wahlliste verlinkt werden.
Im Rheinischen Ärzteblatt werden die Wahlvorschläge zur Kammerversammlung und zu den Kreisstellenvorständen in der vorgezogenen Juniausgabe 2024 (Erscheinungsdatum 24. Mai) veröffentlicht. Dabei wird neben jedem Wahlvorschlag ein QR-Code erscheinen, der zu den Selbstinformationen der jeweiligen Wahlliste führt.

Die Regelungen zu den Selbstinformationen der Wahllisten sind nachstehend wiedergegeben:
1.    Jede Wahlliste erhält die Möglichkeit, ein bis zu fünfseitiges PDF-Dokument mit Selbstinformationen elektronisch bis zum 5. April 2024, 18.00 Uhr bei der Ärztekammer Nordrhein unter der E-Mail-Adresse selbstinformation2024(at)aekno.de einzureichen.
2.    Als Pflichtangaben müssen in diesem PDF-Dokument enthalten sein: vollständiger Listenname übereinstimmend mit eingereichtem Wahllistennamen, ein Verantwortlicher im Sinne des Presserechts und Kontaktmöglichkeiten.
3.    Alle zur Wahl zugelassenen Listen erhalten einen QR-Code, der neben dem Listennamen im Rheinischen Ärzteblatt abgedruckt wird. Sollte eine Liste bis zum 5. April 2024 keine Selbstinformation einreichen, wird – damit der QR-Code nicht ins Leere läuft – die Wahlliste aus dem Rheinischen Ärzteblatt hinterlegt und mit dem Zusatz versehen, dass die Wahlliste bis zum 5. April keine Selbstinformation bei der Ärztekammer Nordrhein eingereicht hat.
4.    Um Ressourcen zu sparen, werden in den Wahlvorschlagslisten im Rheinischen Ärzteblatt nur noch die ersten 10 Kandidatinnen und Kandidaten genannt und mit dem Hinweis versehen, dass die Listen mit allen Kandidatinnen und Kandidaten und den vollständigen Angaben im Internet unter „Amtliche Bekanntmachungen“ zu finden sind. Hat eine Liste mehr als 10 Kandidatinnen und Kandidaten wird der Zusatz „u.w. plus Gesamtzahl der weiteren Kandidatinnen und Kandidaten“ erscheinen.    

ÄkNo