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Behandlungsfehler

Zahl der Anträge gesunken

17.01.2024 Seite 9
RAE Ausgabe 2/2024

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 2/2024

Seite 9

Im Jahr 2022 wurden bei den Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen bei den Ärztekammern 7.289 Anträge auf Prüfung eines Behandlungsfehlers gestellt. Das waren 13,7 Prozent weniger als im Vorjahr, wie die Bundesärztekammer (BÄK) am 4. Januar mitteilte. Über 4.266 Fälle haben die Gutachterkommissionen im Jahr 2022 entschieden und in 1.093 Fällen einen Behandlungsfehler festgestellt. In 909 Fällen war dieser ursächlich für einen Gesundheitsschaden. Zu schweren Dauerschäden kam es demnach in 91 Fällen, zum Tod in 50 Fällen. Ziel der Statistik ist es der BÄK zufolge, Fehlerhäufigkeiten zu erkennen und deren Ursachen auszuwerten, um sie für die Fortbildung und Qualitätssicherung zu nutzen.    

HK