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Digitalisierung

Elektronischer Heilberufsausweis wird immer wichtiger

13.12.2023 Seite 8
RAE Ausgabe 1/2024

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 1/2024

Seite 8

© Ärztekammer Nordrhein

Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) ist der zentrale ärztliche Schlüssel, um an der digitalen Gesundheitsversorgung teilnehmen zu können. Immer mehr Anwendungen wie das elektronische Rezept, die elek­tronische Arbeitsun­fähigkeitsbescheinigung oder die elektronische Patientenakte sind oder werden zum verbindlichen Standard. Die Ärztekammer Nordrhein empfiehlt ihren Mitgliedern, falls noch nicht geschehen, den eHBA über das Portal „meineÄkno“ zu beantragen. Rund um das Thema eHBA und Anwendungen der Telematikinfrastruktur stehen auf der Homepage zahlreiche Informationen zur Verfügung. Diese sind zu finden unter www.aekno.de/ehba. Neben detaillierten Anleitungen zur Beantragung des eHBA bei verschiedenen Vertrauensdiensteanbietern finden sich hier eine Übersicht über die Pflichtanwendungen und die Funktionen des eHBA, aber auch wichtige Hinweise zum Datenschutz. Ein Video der Gematik, wie der eHBA beantragt werden kann, kann ebenfalls über ­diese Seite aufgerufen werden.
Fragen und Anregungen sowie Kritik und Lob zum Internetangebot der Ärztekammer Nordrhein senden Sie bitte an die E-Mail-­Adresse onlineredaktion(at)aekno.de.   

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