Vorlesen
EU-Luftqualitätsrichtlinie

Ärzteschaft fordert rasche Novellierung

22.02.2024 Seite 7
RAE Ausgabe 3/2024

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 3/2024

Seite 7

Der Verkehr zählt zu den größten Verursachern von Feinstaub, von dem eine erhebliche Gesundheitsbelastung ausgeht. © Nady/stock.adobe.com

Mit Blick auf die kommende Europawahl fordern die Bundesärztekammer (BÄK) sowie der Gesundheitsverband Health and Environment Alliance (HEAL), dass die geplante Novellierung zur EU-Luftqualitätsrichtlinie noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet wird. Dabei solle die Luftqualitätsrichtlinie den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) angepasst werden, erklärte der Präsident der Bundesärztekammer, Dr. Klaus Reinhard, am 7. Februar. Aktuell bremsten einzelne EU-Mitgliedstaaten die derzeit laufenden Verhandlungen, indem sie auf abgeschwächte Vorgaben pochten, kritisierte Anne Stauffer, stellvertretende Direktorin und strategische Leiterin bei HEAL. Unter anderem verlangten die betreffenden Staaten weniger strenge Grenzwerte. Stauffer forderte die Bundesregierung daher zu einer klaren Positionierung bei den Verhandlungen auf.  Die Luftverschmutzung sei eines der größten Gesundheitsrisiken in Deutschland und Europa, betonte BÄK-Präsident Reinhardt. Sie sei ein Risikofaktor für Herz-Kreislauferkrankungen, Atemwegserkrankungen und Krebs. 

Die novellierte EU-Luftqualitätsrichtlinie soll die bisherigen Vorgaben aus dem Jahr 2008 ablösen. Die bisher geltenden Luftqualitätsnormen sind dem Europäischen Parlament zufolge weniger streng als die WHO-Leitlinien.     

MST