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Leiharbeit in der Pflege

Bundesrat fordert Begrenzung

22.02.2024 Seite 8
RAE Ausgabe 3/2024

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 3/2024

Seite 8

Der zunehmende Einsatz von Leiharbeitskräften in der Pflege kann die Stammbelegschaften benachteiligen, warnen Kritiker. © Hernandez&Sorokina/stocksy/stock.adobe.com

Mit einer Entschließung auf Initiative Bayerns fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, die Leiharbeit in der Pflege sowohl im Krankenhaus als auch in stationären und ambulanten Einrichtungen wirksam zu begrenzen. Immer deutlicher zeige sich, dass der zunehmende Einsatz von Leiharbeit unerwünschte Folgen habe, heißt es in der Entschließung. Der Einsatz von Leihpflegekräften über die Vermittlung von Zeitarbeitsfirmen führe bei Bezahlung und Einsatzzeiten zu Ungleichbehandlung und Schlechterstellung der Stammbelegschaften in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Die Bundesregierung solle Regelungen auf den Weg bringen, die die Gleichbehandlung von Stammpersonal und Leiharbeitskräften stärker als bisher gewährleisten. Auch müsse geprüft werden, ob bundesrechtlich eine Mindestquote an dauerhaft beschäftigten Fachkräften in der Pflege vorgeschrieben werden kann. 

Als weitere Maßnahme wird in der Entschließung die Refinanzierung von Springerpools genannt. Zudem solle die Bundesregierung prüfen, ob und inwieweit einschränkende Regelungen getroffen werden können, um zu hoch angesetzte Verrechnungssätze der Leiharbeitsunternehmen im Bereich der Pflege zu unterbinden, zum Beispiel in Form eines Deckels. In diesem Zusammenhang wird auch auf die Möglichkeit verwiesen, Vermittlungsgebühren zu deckeln. Zu prüfen sei zudem, ob und auf welche Weise Leiharbeitsfirmen in die Finanzierung der Pflegeausbildung und Fortbildung des Personals einbezogen werden können. Mit Entschließungen kann der Bundesrat auf bestimmte Probleme aufmerksam machen, rechtlich verbindlich für die Bundesregierung sind sie nicht.    

TG