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Kammerwahlen 2024

Selbstinformationen der Wahllisten müssen bis 5. April vorliegen

22.02.2024 Seite 7
RAE Ausgabe 3/2024

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 3/2024

Seite 7

Logo Kammerwahlen 2024 © Ärztekammer Nordrhein

Erstmals haben bei der Kammerwahl 2024 alle Wahllisten zur Kammerversammlung und zu den Kreisstellenvorständen die Möglichkeit, in einem PDF-Dokument Selbstinformationen zusammenzustellen. Diese werden in der Juni-Ausgabe des Rheinischen Ärzteblatts über einen QR-Code neben der jeweiligen Wahlliste abrufbar sein und auf der Homepage der Ärztekammer Nordrhein unter https://www.aekno.de/aerztekammer/wahlen2024 mit der Wahlliste verlinkt werden. 

Das bis maximal fünf Seiten starke PDF-Dokument mit den Selbstinformationen muss bis spätestens 18:00 Uhr am 5. April 2024 elektronisch bei der Ärztekammer Nordrhein unter der E-Mail-Adresse selbstinformation2024(at)aekno.de eingereicht werden. Später eingehende Dokumente können nicht mehr berücksichtigt werden. Als Pflichtangaben müssen in den Selbstinformationen der vollständige Wahllistenname, ein Verantwortlicher im Sinne des Presserechts und Kontaktmöglichkeiten enthalten sein. 

Weitere Informationen: https://www.aekno.de/aerztekammer/wahlen2024 

ÄkNo