„Kunstfehler“ lautet die schlichte Überschrift über einer Nachricht in der Rubrik „Aktuelles aus Bonn“, die in der zweiten August-Ausgabe des Rheinischen Ärzteblatts 1975 zu finden war. Der Artikel bezog sich auf eine parlamentarische Anfrage des Bundestagsabgeordneten Dr. Rudolf Schöfberger an die Bundesregierung, wie sie „der Tatsache begegnen wolle, daß medizinisch Geschädigte in der Mehrzahl der Fälle keinen inländischen Arzt finden könnten, der prozeßverwertbare Gutachten über Art, Ausmaß und Folgen von Behandlungs- und Kunstfehlern eines Berufskollegen erstelle“. Der damalige Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium Karl Fred Zander erklärte, dass die Regierung „keine unmittelbare Einwirkungsmöglichkeit auf die Ärzteschaft“ habe und verwies auf die Landesgesundheitsministerien als Aufsichtsbehörden. Dennoch scheine bei der Ärzteschaft die Bereitschaft zu wachsen, „Vorwürfe über Kunst- und Behandlungsfehler aufzuklären“.
Im April 1975 wurde bei der Bayerischen Landesärztekammer „erstmals und versuchsweise“ eine Schlichtungsstelle zur außergerichtlichen Erledigung von Haftpflichtstreitigkeiten zwischen Patienten und Ärzten eingerichtet. Die Stelle war mit dem Recht ausgestattet, Gutachten einzuholen. „Sollten weitere Schlichtungsstellen im Bereich der übrigen Landesärztekammern eingerichtet werden, so wäre nach Meinung der Bundesregierung damit zu rechnen, daß dann in vielen Fällen Prozesse vermieden werden könnten.“
Die Gutachterkommission für Behandlungsfehler bei der Ärztekammer Nordrhein ist kurz nach der Bayerischen Schlichtungsstelle aus der Taufe gehoben worden. Am 22. November 1975 beschloss die Kammerversammlung ein entsprechendes Statut, das am ersten Dezember des gleichen Jahres in Kraft trat.
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