Vorlesen
Kooperationsvereinbarung

Laienreanimation in Schulen wird Pflicht

18.07.2025 Seite 7
RAE Ausgabe 8/2025

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 8/2025

Seite 7

Landesschulministerin Dorothee Feller und Dr. Sven Dreyer, Präsident der Ärztekammer Nordrhein bei der Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung zur Einführung der Laienreanimation an Schulen in NRW. © Mark Hermenau

An den Schulen in Nordrhein-Westfalen werden ab dem Schuljahr 2026/2027 Schulungen zur Laienreanimation verpflichtend eingeführt. Mit der Unterzeichnung einer Kooperationsvereinbarung zwischen Schulministerium und Vertreterinnen und Vertretern von Stiftungen, den beiden Ärztekammern des Landes, Hilfsorganisationen sowie medizinischen Fachgesellschaften am 8. Juli wurde die Verankerung im Schulalltag verbindlich. Künftig sollen die Schülerinnen und Schüler mindestens einmal in den Klassen 7, 8 oder 9 eine Schulung zur Laienreanimation im Umfang von 90 Minuten erhalten und mit dem lebensrettenden Schema „Prüfen – Rufen – Drücken“ vertraut gemacht werden. 

Der Präsident der Ärztekammer Nordrhein, Dr. Sven Dreyer, setzt sich seit Langem für das Projekt ein. „Wer als junger Mensch an die Laienreanimation herangeführt wird, wird auch als Erwachsener ganz selbstverständlich im Notfall Hilfe leisten“, erklärte er anlässlich der Unterzeichnung. Würde die Laienreanimation flächendeckend angewendet, ließen sich jedes Jahr in Deutschland 10.000 Leben zusätzlich retten.     

sas