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Universitätskliniken

Verstöße gegen Vorschriften zur Arbeitszeiterfassung

18.07.2025 Seite 6
RAE Ausgabe 8/2025

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 8/2025

Seite 6

Mithilfe manipulationssicherer elektronischer Zeiterfassungsterminals dokumentieren nur 17 Prozent der Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken ihre Arbeitszeit. © Ralf Gaithe/istockphoto.com

Bei rund 80 Prozent der Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken findet keine manipulationssichere elektronische Zeiterfassung statt, obwohl der zwischen dem Marburger Bund (MB) und der Tarifgemeinschaft deutscher Länder geschlossene Tarifvertrag TV-Ärzte dies vorschreibt. Das ist das Ergebnis einer bundesweiten Befragung von rund 3.500 Ärztinnen und Ärzten an landeseigenen Unikliniken, die der MB im April dieses Jahres durchgeführt hat. Insgesamt arbeiten der Ärztegewerkschaft zufolge etwa 20.000 Ärztinnen und Ärzte an den tarifgebundenen Universitätskliniken. Die Unikliniken in Hamburg, Berlin, Mainz und Hessen gehören nicht zum Geltungsbereich des TV-Ärzte, dort gelten abweichende Regelungen.

Bei der Umfrage erklärten nach Angaben des MB nur 17 Prozent der Teilnehmenden, dass ihre Arbeitszeit tarifvertragskonform zum Beispiel über ein Zeiterfassungsterminal erfasst wird. Bei knapp 62 Prozent finde lediglich eine digitale Dokumentation statt, zum Beispiel von Soll-Arbeitszeiten in Dienstplanprogrammen. Weitere 17 Prozent dokumentierten die Arbeitszeit manuell, etwa handschriftlich oder in einer Excel-Liste. Bei 4,3 Prozent der Befragten finde gar keine Erfassung statt. Rund 60 Prozent der Befragten gaben darüber hinaus an, dass wöchentlich bis zu zehn geleistete Arbeitsstunden nicht berücksichtigt würden. Der MB hat angekündigt, gegen „den Rechtsbruch der Arbeitgeber“ vorgehen zu wollen.    

HK