Das Jahr geht zu Ende – Zeit für einen Rückblick auf wichtige, interessante oder auch folgenreiche Ereignisse aus Gesundheitspolitik und Selbstverwaltung.
von Heike Korzilius
Kliniken: Spürbare Veränderungen
Seit dem 1. April 2025 ist in Nordrhein-Westfalen der neue Krankenhausplan in Kraft. Das Ziel: Überkapazitäten abbauen, Gelegenheitsversorgung unterbinden, Spezialisierung bei hochkomplexen Eingriffen fördern und zugleich die Grundversorgung in der Fläche sichern. Bei manchen der gut 300 Krankenhäuser in NRW hat sich das Leistungsspektrum erweitert, andere müssen Einschnitte hinnehmen. Das trifft insbesondere auf planbare Leistungen und komplexe Eingriffe zu. So beantragten beispielsweise landesweit 214 Einrichtungen die Leistungsgruppe Endoprothetik Knie, aber nur 136 bekamen den Zuschlag. Bei der Behandlung von Leberkrebs wurden von 113 Anträgen landesweit nur 29 positiv beschieden. Für einige Leistungsgruppen mit hohen Fallzahlen oder besonderer Notfallrelevanz (Kardiologie, Notfallversorgung und Orthopädie) gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2025. Für notwendige Umstrukturierungen und Umbauten stellt NRW den Krankenhäusern insgesamt 2,5 Milliarden Euro zur Verfügung.
Parallel zur Reform in Nordrhein-Westfalen hat auf Bundesebene Anfang August der Entwurf des Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG) von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken das Bundeskabinett passiert. Es soll die von ihrem Amtsvorgänger Professor Dr. Karl Lauterbach Ende 2024 durchgesetzte Krankenhausreform „praxistauglich“ machen, so Warken. Unter anderem räumt das KHAG den Ländern mehr Gestaltungsspielraum ein. Die Ärzteschaft kritisiert jedoch, dass der Entwurf nach wie vor keine echte, von Fallzahlen unabhängige Vorhaltevergütung für die Krankenhäuser vorsieht und die Rahmenbedingungen für die ärztliche Weiterbildung vernachlässigt.

Nina Warken: die neue Ministerin
Am 6. Mai legte Nina Warken im Deutschen Bundestag ihren Amtseid als Bundesgesundheitsministerin ab. Die 46-jährige Juristin war eine echte Überraschung auf dem Posten. Sie gehört seit 2013 als direkt gewählte Abgeordnete für den Wahlkreis Odenwald-Tauber dem Bundestag an und hatte sich bis dato insbesondere um Fragen der Inneren Sicherheit gekümmert. Bei der Vorbereitung des Koalitionsvertrags zwischen Union und SPD gehörte die CDU-Politikerin folglich der Arbeitsgruppe „Inneres, Recht, Migration und Integration“ an. Das Gesundheitskapitel, das sie jetzt umsetzen muss, verhandelten andere. Vorgesehen sind darin unter anderem die Einführung eines Primärarztsystems sowie eine Notfall- und Rettungsdienstreform. Um die desaströse Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung in den Griff zu bekommen und die Beiträge der Versicherten zu stabilisieren, sind allerdings nach Ansicht von Politik und Gesundheitsexperten grundlegende Reformen notwendig. Vorschläge soll bis Ende 2026 eine Finanzkommission erarbeiten, der zehn Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus den Bereichen Ökonomie, Sozialrecht, Ethik, Prävention und Medizin angehören. Kurzfristige Vorschläge zur Ausgabenstabilisierung soll die Kommission bereits Ende März 2026 vorlegen (siehe auch „Leere Kassen“ auf Seite 12). Bis dahin scheint sich Ministerin Warken mit eigenen Reformideen zurückhalten zu wollen.

Laienreanimation in Schulen
Ab dem Schuljahr 2026/2027 werden an den Schulen in Nordrhein-Westfalen Schulungen zur Laienreanimation verpflichtend eingeführt. Eine entsprechende Kooperationsvereinbarung unterzeichneten Anfang Juli Schulministerin Dorothee Feller sowie Vertreterinnen und Vertreter von Stiftungen, den beiden Ärztekammern des Landes, Hilfsorganisationen sowie medizinische Fachgesellschaften. Künftig sollen Schülerinnen und Schüler der Klassen 7, 8 oder 9 mindestens eine Schulung zur Wiederbelebung im Umfang von 90 Minuten erhalten und mit dem lebensrettenden Schema „Prüfen – Rufen – Drücken“ vertraut gemacht werden. Der Präsident der Ärztekammer Nordrhein, Dr. Sven Dreyer, setzt sich seit Langem für das Projekt ein. „Wer als junger Mensch an die Laienreanimation herangeführt wird, wird auch als Erwachsener ganz selbstverständlich im Notfall Hilfe leisten“, sagte Dreyer anlässlich der Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung.

Register für mehr Transparenz
Die Ärztekammer Nordrhein will für mehr Transparenz in der Weiterbildung sorgen. Am 1. Oktober ging das Weiterbildungsregister an den Start, an das die Weiterbilder in Zukunft einmal jährlich melden, wer sich wo und seit wann in der Weiterbildung zur Fachärztin oder zum Facharzt befindet. Die Kammer will damit zum einen erreichen, dass sich durch direkte Ansprache mehr junge Ärztinnen und Ärzte an der regelmäßig stattfindenden Evaluation zur Situation in der Weiterbildung beteiligen. Zum anderen gehe es darum, in Zeiten des Fachkräftemangels einen Überblick darüber zu erhalten, in welchen Gebieten sich die angehenden Fachärzte spezialisieren und wie lange sie dafür im Durchschnitt brauchen. Diese Informationen seien auch vor dem Hintergrund der Krankenhausreform mit ihrer beabsichtigten Spezialisierung und Zentrenbildung wichtig.

Missbrauch von Medizinal-Cannabis
Patientinnen und Patienten, die sich zum ersten Mal Cannabis zu medizinischen Zwecken verordnen lassen wollen, sollen sich künftig persönlich beim Arzt vorstellen. Bei Folgeverordnungen soll ebenfalls ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt innerhalb von vier Quartalen erforderlich sein. Eine rein telemedizinische Konsultation und Verordnung sollen künftig nicht mehr möglich sein. Das sieht ein Entwurf zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes aus dem Hause von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken vor, der am 8. Oktober vom Bundeskabinett gebilligt wurde. Darüber hinaus ist ein Verbot des Versandhandels mit Cannabisblüten zur medizinischen Verwendung vorgesehen. Ziel ist es zu verhindern, dass sich Freizeitkonsumenten in großem Stil über Onlineverordnungen und -vertrieb mit Cannabis versorgen. Dass dies geschieht, darauf deuten Zahlen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte hin. Danach hat sich der Import von Medizinal-Cannabis vom ersten Quartal 2024 bis zum zweiten Quartal 2025 um mehr als das Fünffache auf gut 43.000 Kilo erhöht. Die Ärztekammer Nordrhein hat sich schon früh für eine strengere Regelung eingesetzt. Es sei nicht Aufgabe von Ärztinnen und Ärzten Freizeitkonsumenten ohne medizinische Indikation Medizinal-Cannabis zu verordnen.

Drohender Nachwuchsmangel
Ein großer Teil der Ärztinnen und Ärzte an Rhein und Ruhr dürfte in den nächsten Jahren altersbedingt aus dem Berufsleben ausscheiden: Im Jahr 2024 waren 52 Prozent der nordrheinischen Ärzte 50 Jahre und älter, wie aus der Ärztestatistik der Bundesärztekammer (Stichtag 31.12.2024) hervorgeht. 23 Prozent der Ärztinnen und Ärzte sind demnach bereits älter als 65 Jahre. Der Präsident der Ärztekammer Nordrhein, Dr. Sven Dreyer, sieht die Entwicklung mit Sorge. Denn in einer Gesellschaft des langen Lebens werde einer sinkenden Zahl von Ärzten eine steigende Nachfrage nach medizinischer Betreuung gegenüberstehen. Mit Blick auf den sich verschärfenden Ärztemangel forderte Dreyer mehr Entschlossenheit bei der Schaffung zusätzlicher Studienplätze und der Implementierung einer modernen Approbationsordnung. Es sei keine Lösung, sich auf die Zuwanderung von Ärztinnen und Ärzten aus dem Ausland zu verlassen, erklärte Dreyer.
Die Zahl der berufstätigen Ärztinnen und Ärzte mit ausländischem Pass erreichte in Nordrhein im Jahr 2024 mit insgesamt 9.289 Ärztinnen und Ärzten einen neuen Höchststand. Von diesen arbeiteten die meisten im Krankenhaus (6.025). Die Hauptherkunftsländer waren Syrien, Griechenland und Rumänien.
Ein Jahr in der Ärztekammer Nordrhein
Die Ärztekammer Nordrhein hat Mitte November ihren Jahresbericht 2025 vorgelegt (Berichtszeitraum September 2024 bis September 2025). Auf 60 Seiten zeigt er das breite Aufgabenspektrum, das die Kammer mit ihren rund 270 hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den mehr als 2.000 ehrenamtlich tätigen Ärztinnen und Ärzten wahrnimmt.
Ein thematischer Schwerpunkt im Kammerjahr war die zunehmende Gewalt gegen Gesundheitsberufe. Vor diesem Hintergrund hat sich die Ärztekammer Nordrhein gemeinsam mit anderen zentralen Akteuren des Gesundheitswesens der Initiative des NRW-Gesundheitsministeriums gegen Rassismus, Diskriminierung und Gewalt angeschlossen. Anlass für einen Rückblick bietet das 50-jährige Bestehen der Gutachterkommission, die seit 1975 Patientinnen und Patienten unabhängig bei der Aufklärung vermuteter Behandlungsfehler unterstützt. Daneben informiert der Jahresbericht über die Arbeit der Ausschüsse und Kommissionen, die bei der Kammer angesiedelt sind und zum Teil gesetzlich vorgeschriebene Aufgaben wahrnehmen.
Der Jahresbericht 2025 kann unter www.aekno.de/jahresbericht heruntergeladen und in der RÄ-App abgerufen werden. Die Printversion ist bei der Pressestelle der Ärztekammer bestellbar unter Tel.: 0211 4302-2011 oder pressestelle(at)aekno.de.


