Zwischen Einnahmen und Ausgaben klafft in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im nächsten Jahr eine Lücke von 56,7 Milliarden Euro. Geschlossen werden soll sie mithilfe von Zusatzbeiträgen der Versicherten und mit einem „kleinen Sparpaket“ in Höhe von rund zwei Milliarden Euro, zu dem die Krankenhäuser den Löwenanteil von 1,8 Milliarden Euro beitragen sollen. Dem Sparpaket stimmte der Bundestag am 6. November zu.
von Heike Korzilius
Aus medizinischer Sicht ist die GKV ein Fall für die Intensivstation. Im nächsten Jahr werden den voraussichtlichen Einnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung von 312,3 Milliarden Euro Ausgaben in Höhe von 369 oder sogar 369,5 Milliarden Euro gegenüberstehen – ein Defizit von mindestens 56,7 Milliarden Euro. Diese Zahlen hat Mitte Oktober der GKV-Schätzerkreis vorgelegt, dem Vertreter aus dem Bundesgesundheitsministerium, dem Bundesamt für Soziale Sicherung und dem GKV-Spitzenverband angehören. Geschlossen werden muss diese Lücke durch steigende Zusatzbeiträge für die Versicherten. Aus den Schätzergebnissen für 2026 ergebe sich daher ein durchschnittlicher Zusatzbeitrag in Höhe von 2,9 Prozent, so der Schätzerkreis.
„Die Lage ist misslich und ernst“, beurteilte der Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands, Oliver Blatt, die andauernd schlechte Kassenlage Ende Oktober im Interview mit der Ärztezeitung. Denn bereits 2025 hatte das Defizit in der GKV 47,6 Milliarden Euro betragen. Die Zusatzbeiträge stiegen entsprechend von 1,7 Prozent im Vorjahr auf aktuell 2,5 Prozent.
Ungebrochene Ausgabendynamik
Seit 2015 müssen die Krankenkassen einen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag erheben, wenn die Zuweisungen, die sie aus dem Gesundheitsfonds erhalten, nicht zur Deckung ihrer voraussichtlichen Ausgaben ausreichen. Anfangs lag dieser bei 0,9 Prozent und stieg im Laufe der vergangenen zehn Jahre stetig an. Dabei sagt dieser rein rechnerische Wert nur bedingt etwas über die tatsächlichen Zusatzkosten der Versicherten und ihrer Arbeitgeber aus. Denn über die Höhe des Zusatzbeitrags, der zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen erhoben wird, entscheiden die bundesweit gut 90 Krankenkassen nach individueller Kassenlage.
Dass die Krankenkassen mit dem für 2026 prognostizierten Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent auskommen werden, bezweifelt der GKV-Spitzenverband. Zum einen müssten viele Krankenkassen ihre gesetzlich vorgeschriebenen Rücklagen auffüllen, und diesen zusätzlichen Finanzierungsbedarf berücksichtige der Schätzerkreis bei seiner Prognose nicht. Zum anderen bleibe die Ausgabendynamik in der gesetzlichen Krankenversicherung ungebrochen. Von 2020 bis 2024 stiegen die Leistungsausgaben der GKV um gut 25 Prozent, von 250 Milliarden Euro auf 312 Milliarden Euro. Auch im ersten Halbjahr 2025 seien die GKV-Ausgaben im Vergleich zum Vorjahr massiv um 7,9 Prozent gestiegen. Der Verband der Ersatzkassen (vdek) schätzt, dass viele Krankenkassen Anfang nächsten Jahres erneut ihre Zusatzbeiträge erhöhen müssen. Die Drei-Prozent-Grenze werde überschritten werden, prognostizierte der vdek.
Dem will die Bundesregierung neben dem erhöhten Zusatzbeitrag mit einem Sparpaket in Höhe von zwei Milliarden Euro entgegenwirken. So soll sich der Vergütungsanstieg der Krankenhäuser im nächsten Jahr an der tatsächlichen Kostenentwicklung in den vergangenen zwölf Monaten orientieren, die aktuell bei 2,98 Prozent liegt, und nicht an der Grundlohnrate, der Entwicklung der beitragspflichtigen Einnahmen der GKV-Mitglieder, die im kommenden Jahr 5,17 Prozent beträgt. Die Einsparsumme beziffert das Bundesgesundheitsministerium mit 1,8 Milliarden Euro. Dazu kommen Einsparungen von jeweils 100 Millionen Euro bei den Verwaltungsausgaben der Krankenkassen sowie beim Fördervolumen des Innovationsfonds.
„Damit halten wir unser politisches Versprechen an Beitragszahler sowie die Unternehmen und durchbrechen die zur Gewohnheit gewordene Routine der Erhöhung der Zusatzbeiträge zum Jahresende“, zeigte sich Bundesgesundheitsministerin Nina Warken betont optimistisch. Grundsätzlich schätzt aber auch sie die finanzielle Lage der GKV als „äußerst kritisch ein“, wie es im Arbeitsauftrag an die Finanzkommission Gesundheit heißt, die – wie im Koalitionsvertrag von Union und SPD vereinbart – Lösungsvorschläge für eine dauerhafte Stabilisierung der Beitragssätze erarbeiten soll. Die Ausgabendynamik liege mit knapp acht Prozent in diesem Jahr auf einem historischen Rekordniveau und weit oberhalb der Zuwächse bei den Beitragseinnahmen, heißt es dort. Erste kurzfristige Maßnahmen zur Ausgabenstabilisierung soll die Kommission bereits Ende März 2026 vorlegen, Vorschläge für mittel- und langfristige Strukturreformen bis Dezember 2026. „Denkverbote“ soll es Warken zufolge dabei keine geben. Der aus zehn Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern bestehenden Kommission gehören allein fünf Ökonomen an, die weiteren Mitglieder kommen aus den Bereichen Sozialrecht, Ethik, Prävention und Medizin.
Kostentreiber identifizieren
Erwartet wird von der Finanzkommission, dass sie bis Ende März 2026 zunächst eine Prognose der Finanzentwicklung der GKV bis 2030 erarbeitet und dabei auch die Finanzwirkungen der im Koalitionsvertrag von Union und SPD geplanten Reformen berücksichtigt. Dazu zählt zum Beispiel die Einführung eines Primärarztsystems zur besseren Steuerung der Patienten durch das Gesundheitssystem ebenso wie eine Notfall- und Rettungsdienstreform, die ebenfalls auf einen effizienteren Einsatz von Ressourcen zielt. Der Dezember-Bericht der Finanzkommission soll vor allem die Strukturen in den Blick nehmen, um die Ausgabendynamik dauerhaft zu bremsen und die Einnahmeseite zu stärken.
Zu ihrem Arbeitsauftrag gehört es unter anderem, die größten Kostentreiber in den einzelnen Leistungsbereichen zu identifizieren und dabei auch Vergütungs- und Preissysteme auf den Prüfstand zu stellen. Außerdem soll die Kommission der Frage nachgehen, in welchem Umfang die GKV von versicherungsfremden Leistungen belastet wird und wie diese Leistungen alternativ finanziert werden könnten. Über- und Fehlversorgung sowie deren Kosten sollen beziffert, Zuzahlungen der Patientinnen und Patienten sowie der Leistungsumfang und Wahltarife innerhalb der GKV geprüft werden. Zum Prüfauftrag gehört auch die Frage, ob Risikostrukturausgleiche zwischen GKV und privater Krankenversicherung einen Beitrag zur Konsolidierung leisten können. Die Dualität des bestehenden Systems solle jedoch „im Grundsatz respektiert werden“.
Darlehen statt Zuschuss vom Bund
Die Bundesgesundheitsministerin selbst hält sich bislang mit Reformvorschlägen zurück. Andere Akteure, allen voran Krankenkassen, Krankenhäuser, Ärzteschaft und Arbeitgeber haben sich dagegen bereits zu Wort gemeldet. So fordert der GKV-Spitzenverband ein Ausgabenmoratorium über alle Leistungsbereiche, damit Einnahmen und Ausgaben dauerhaft in Einklang kommen und die Beiträge für die Versicherten und deren Arbeitgeber langfristig stabilisiert würden. Es brauche über das Sparpaket des Bundeskabinetts hinaus entschlossene Maßnahmen zur Ausgabenbegrenzung, insbesondere in der vertragsärztlichen Versorgung und bei den Arzneimittelausgaben. Im Arzneimittelbereich könnten Milliarden gespart werden, wenn die Bundesregierung den Herstellerrabatt auf patentgeschützte Arzneimittel von sieben auf 17 Prozent erhöhen und den Mehrwertsteuersatz auf Arzneimittel von 19 Prozent auf sieben Prozent absenken würde, heißt es von Kassenseite. Allein letzteres könne die GKV um weitere fünf bis sieben Milliarden Euro entlasten.
Darüber hinaus beklagen die Kassen, dass der Bund ihnen bei der Finanzierung der gesundheitlichen Versorgung von Bürgergeldempfängern jährlich rund zehn Milliarden Euro schuldig bleibe. Der GKV-Spitzenverband will das nicht länger hinnehmen und hat angekündigt, vor Gericht zu ziehen.
Für eine Übernahme versicherungsfremder Leistungen durch den Bund und eine Absenkung der Mehrwertsteuer auf Arzneimittel hat sich auch die Ärzteschaft wiederholt ausgesprochen. Angesichts der prekären Haushaltslage ist es allerdings fraglich, ob daraus etwas wird. Aktuell hat sich Finanzminister Lars Klingbeil zur Stabilisierung der GKV-Finanzen neben dem regulären Steuerzuschuss von 14,5 Milliarden Euro nur auf ein Darlehen von jeweils 2,3 Milliarden für 2025 und 2026 Euro eingelassen.
Inzwischen haben auch die Arbeitgebervertreter Vorschläge für eine „Gesundheitsreform 2026“ vorgelegt. Sie entrichten die Hälfte der GKV-Beiträge und beklagen seit Jahren deren Höhe, die die Arbeitskosten verteuere und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft gefährde. Immerhin liegt der Gesamtbeitragssatz zur GKV inzwischen im Durchschnitt bei 17,1 Prozent. Den Gesamtsozialversicherungsbeitrag bezifferte der Bundesrechnungshof jüngst mit 42,3 Prozent. Die Arbeitgeber verlangen jetzt neben einer Finanzierung versicherungsfremder Leistungen und einem höheren Bundeszuschuss zur GKV unter anderem, deren Leistungen auf eine noch zu definierende „Basissicherung“ zu beschränken und die Zuzahlungen für Patienten anzuheben.


