Der Marburger Bund (MB) hat beim Arbeitsgericht Berlin Einwirkungsklage gegen die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) eingereicht. Beklagt wird eine nach Ansicht des MB nur unzureichende Umsetzung der elektronischen Zeiterfassung an landeseigenen Universitätskliniken. Die Dokumentation der Arbeitszeit erfolge häufig noch auf unzuverlässige Weise, was manipulationsanfällige Verfahren begünstige. Die seit dem 1. Januar 2025 geltende tarifvertragliche Regelung verpflichtet die Unikliniken, die ärztliche Arbeitszeit ausschließlich elektronisch zu erfassen.
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