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GOÄ-Novelle

Ministerin Warken kündigt Umsetzung an

17.11.2025 7
RAE Ausgabe 12/2025

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 12/2025

Seite 7

Längst überfällig: Die Ärzteschaft setzt sich seit Jahren für eine Reform der aus ihrer Sicht völlig veralteten ärztlichen Gebührenordnung ein. © MQ-Illustrations

Der Arbeitsprozess im Bundesgesundheitsministerium (BMG) sei aufgesetzt und die Reform der ärztlichen Gebührenordnung (GOÄ) gehe jetzt auf der Grundlage des von Bundesärztekammer, PKV-Verband und Beihilfe erarbeiteten Entwurfs in die Umsetzung. Das kündigte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken Ende Oktober im Interview mit dem Deutschen Ärzteblatt an. Bis zur Vorlage eines Regelungsentwurfs aus dem BMG werde es aber sicher noch bis Mitte 2026 dauern, erklärte Warken. Dann müssten weitere Abstimmungen folgen, unter anderem im Bundesrat.
Die Ministerin stehe zu ihrem Wort und schaffe Klarheit für alle, die seit Langem auf diese überfällige Reform warteten, sagte Bundesärztekammerpräsident Dr. Klaus Reinhardt zu Warkens Ankündigung. Eine GOÄ-Reform auf der Grundlage des dem Ministerium vorgelegten Entwurfs bringe ein endlich wieder zeitgemäßes Gebührenverzeichnis, sie stärke die ärztliche Zuwendung zu den Patientinnen und Patienten in allen medizinischen Fachgebieten und sorge für Transparenz und Rechtssicherheit. Zugleich sehe der gemeinsam erarbeitete Entwurf einen Mechanismus vor, mit dem die GOÄ künftig kontinuierlich an den medizinischen Fortschritt und die Kostenentwicklung angepasst werden könne, betonte Reinhardt.    

HK