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Suizidprävention

Gesetzgeber in der Pflicht

16.06.2025 Seite 8
RAE Ausgabe 7/2025

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 7/2025

Seite 8

Der 129. Deutsche Ärztetag 2025 hat Ende Mai in Leipzig den Gesetzgeber aufgefordert, schnellstmöglich ein umfassendes Suizidpräventionsgesetz zu verabschieden. Damit sollen Beratung, niedrigschwellige Hilfsangebote und psychosoziale Unterstützungsstrukturen gewährleistet und finanziell abgesichert werden. Prozedurale Vorgaben müssten dafür sorgen, dass Menschen vor nicht freiverantwortlichen, übereilten Entscheidungen oder vor Missbrauch geschützt werden. Ein solches Gesetz müsse spätestens zeitgleich zur notwendig gewordenen Neuregelung der Suizidhilfe erfolgen.     

tg