Ärztinnen und Ärzte können künftig apothekenpflichtige Fertigarzneimittel mit den Wirkstoffen Nicotin und Vareniclin im Rahmen von evidenzbasierten Programmen zur Tabakentwöhnung verordnen. Dies entschied der G-BA auf Grundlage einer positiven Nutzenbewertung. Zum Nachweis einer schweren Tabakabhängigkeit muss bei Patientinnen und Patienten mindestens die Diagnose F197.2 „Psychische und Verhaltensstörungen durch Tabak: Abhängigkeitssyndrom“ vorliegen und das Ergebnis des Fagerström-Selbsttests berücksichtigt werden.
tg