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Fortbildungen

Informationen für Antragsteller neu sortiert

19.05.2025 Seite 8
RAE Ausgabe 6/2025

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 6/2025

Seite 8

© Ärztekammer Nordrhein

Veranstalter von ärztlichen Fortbildungen, die in Nordrhein stattfinden und für die CME-Punkte anerkannt werden sollen, müssen den Anerkennungsantrag bei der Ärztekammer Nordrhein (ÄkNo) stellen. Auch bei eLearning- und On-Demand-Fortbildungen ist die ÄkNo zuständig, wenn der Veranstalter seinen Sitz im Kammergebiet hat.

Unter www.aekno.de/fortbildung/anerkennungsverfahren finden Veranstalter ausführliche Informationen rund um die Anerkennung von ärztlichen Fortbildungen, zum Beispiel welche Unterlagen eingereicht und welche Fristen eingehalten werden müssen oder welche Gebühren erhoben werden. Die Fortbildungsordnung für die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte unterteilt Fortbildungen in zehn Kategorien. Die Antragsformulare unterscheiden sich je nach Fortbildungskategorie. Alle Formulare können online ausgefüllt werden. Unter den Kästen, die zu den Formularsammlungen führen, sind weitere Hinweise zur Antragstellung und Muster-Dokumente wie beispielsweise eine Blanko-Teilnehmerliste und eine Muster-Teilnehmerbescheinigung enthalten. Die Dokumente werden laufend aktualisiert. Als zusätzlichen Service finden sich sämtliche Informationen als „Häufig gestellte Fragen“ aufbereitet im Bereich für Fortbildungsveranstalter.

Fragen und Anregungen sowie Kritik und Lob zum Internetangebot der Ärztekammer Nordrhein senden Sie bitte an die E-Mail-­Adresse onlineredaktion(at)aekno.de.    

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