Seit der Einführung des Organspenderegisters vor einem Jahr kann die Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende auch digital festgehalten werden. Neben der Registrierung über das zentrale Organspenderegister mithilfe der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises gibt es zusätzlich die Möglichkeit, mittels der App für die elektronische Patientenakte (ePA) auf das Register zuzugreifen und dort die Erklärung zur Organspende abzugeben. Darauf weist das Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit hin. Die Erklärung an sich wird nicht in der ePA gespeichert, sondern im digitalen Organspenderegister, das vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte geführt wird.
tg