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NRW erlaubt Drug-Checking

17.10.2025 Seite 7
RAE Ausgabe 11/2025

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 11/2025

Seite 7

Drogenabhängige Menschen sollen zukünftig ihre in Drogenkonsumräume mitgebrachten Betäubungsmittel auf ungewöhnliche Inhaltsstoffe und Stoffkonzentrationen prüfen lassen können. Das sieht die Ende September von der nordrhein-westfälischen Landesregierung beschlossene Drug-Checking-Verordnung vor. Damit sollen Todesfälle durch verunreinigte Substanzen reduziert und Überdosierungen vermieden werden. Nach jüngsten Zahlen des Statistischen Landesamtes starben 2023 398 Menschen in NRW an den Folgen ihres Drogenmissbrauchs. Das waren knapp 53 Prozent mehr als im Vorjahr. Die Drug-Checking-Verordnung ist bis Ende 2035 befristet.    

jf