Prominent informierte das Rheinische Ärzteblatt (RÄ) in der ersten November-Ausgabe 1975 über die Vorstandsvorlage der Ärztekammer Nordrhein zur Gründung einer Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler. „Nicht zuletzt unter dem Eindruck einiger Kunstfehlerprozesse, über die die Massenmedien spektakulär berichteten, wird immer wieder der Eindruck zu erwecken versucht, als wollten die Ärzte in ihrer Gesamtheit es ihren Patienten erschweren oder gar unmöglich machen, berechtigte Ansprüche gegen einzelne Mitglieder aus ihren Reihen durchzusetzen“, hieß es dort. Immer häufiger würden gegen Ärzte Behandlungsfehlervorwürfe erhoben, erläuterte das RÄ. Der Vorstand habe es deshalb „für notwendig gehalten, eine eigenständige ‚Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler bei der Ärztekammer Nordrhein‘ zu errichten“. Die Kammerversammlung sollte am 22. November 1975 über das Statut diskutieren und es verabschieden.
Mit der Bildung der Gutachterkommission sollte das Ziel erreicht werden, „durch objektive Begutachtung ärztlichen Handelns dem durch einen Behandlungsfehler Geschädigten die Durchsetzung begründeter Ansprüche und dem Arzt die Zurückweisung unbegründeter Vorwürfe zu erleichtern“, so das RÄ. Zu den Merkmalen der Kommission sollte „volle Unabhängigkeit auch gegenüber den Organen der Ärztekammer Nordrhein“ gehören. Der Vorstand erhoffte sich von der Kommission und ihrer Tätigkeit eine „Versachlichung der öffentlichen Diskussion über ärztliche Behandlungsfehler“. Die damals entworfenen Grundregeln über die Zusammensetzung und Arbeitsweise der Gutachterkommission gelten auch noch nach 50 Jahren.
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