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Kenntnis- statt Gleichwertigkeitsprüfung

24.03.2026 Seite 22
RAE Ausgabe 4/2026

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 4/2026

Seite 22

Die Anerkennung ausländischer ärztlicher Berufsabschlüsse soll beschleunigt werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde auf den Weg gebracht. Bei der Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags gab es vonseiten der ärztlichen Organisationen zwar grundsätzliche Zustimmung zur Zielsetzung des Gesetzes, im Detail aber deutliche Vorbehalte.

von Thomas Gerst

Es ist keine stilistische Perle, die den Ausgangspunkt für die gesetzliche Änderung des Anerkennungsverfahrens für Ärztinnen und Ärzte aus dem Ausland in dieser Legislaturperiode bildet. Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vom Mai 2025 heißt es: „Die Kenntnisprüfung wird unter anderem mit einer stärkeren sprachlichen Komponente verbessert und vorrangiger Zugang für die Anerkennung der Ausbildung ausländischer Ärzte ermöglicht.“ Will heißen: Angesichts des Fachkräftemangels wird das bestehende Verfahren zur Überprüfung der Qualifikation von Ärztinnen und Ärzten aus Drittstaaten als zu langwierig und aufwendig angesehen. Deshalb soll eine direkte Kenntnisprüfung anstelle der dokumentenbasierten Gleichwertigkeitsprüfung als Regelfall eingeführt werden. Bereits am 18. Dezember 2025 wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen nach erster Lesung im Bundestag zur weiteren Befassung an den Gesundheitsausschuss überwiesen. Bei der Debatte im Bundestag wies der CDU-Abgeordnete Axel Müller noch einmal darauf hin, dass mit der gesetzlichen Neuregelung vor allem bestehende Lücken in der medizinischen Versorgung durch ein vereinfachtes und beschleunigtes Anerkennungsverfahren geschlossen werden sollen, „ohne dabei die fachlichen Anforderungen abzusenken“.
 
Der Gesetzentwurf sieht für Ärztinnen und Ärzte aus Drittstaaten die Kenntnisprüfung als Regelfall vor; stattdessen kann die bisher vorrangige dokumentenbasierte Gleichwertigkeitsprüfung innerhalb von vier Wochen nach Verfahrensbeginn beantragt werden. Zudem wird festgelegt, dass die Prüfung der Berufsqualifikation der antragstellenden Mediziner vor Überprüfung der übrigen Approbationsvoraussetzungen, insbesondere der Sprachkenntnisse, erfolgt.

Vorab Sprachkenntnis prüfen

Bei der Anhörung der ärztlichen Organisationen im Bundestagsausschuss für Gesundheit überwog die Kritik an der gesetzlichen Neuregelung. Zwar wurde grundsätzlich das Bemühen um ein zügigeres Anerkennungsverfahren begrüßt, im Detail gab es allerdings deutliche Vorbehalte. So kritisierte die Bundesärztekammer (BÄK) in ihrer Stellungnahme, dass eine abschließende Bewertung der im Gesetz vorgesehenen Regelfall-Kenntnisprüfung mit ihren Auswirkungen auf Qualität und Patientensicherheit kaum möglich sei, da zentrale Fragen der Ausgestaltung der Kenntnisprüfung erst zu einem späteren Zeitpunkt in der Approbationsordnung für Ärzte geregelt werden sollen. Denn es handele sich nun nicht mehr wie bisher um eine Defizitausgleichsprüfung nach Bewertung der vorgelegten Nachweise zur beruflichen Qualifikation im Ausland, sondern um eine echte Zugangsprüfung mit gänzlich anderen Erfordernissen. Auf die daher erforderliche Neufassung in der Approbationsordnung müsse zudem bereits im Gesetz hingewiesen werden. In der vorliegenden Fassung zeige der Gesetzentwurf aber „ein recht einseitiges Bemühen um eine Beschleunigung und Vereinfachung des Verfahrens“, heißt es zusammenfassend in der BÄK-Stellungnahme. Dies bezieht sich auch auf die vorgesehene Abfolge von Kenntnis- und Fachsprachenprüfung. Die Fähigkeit zur ärztlichen Gesprächsführung müsse von Ärztinnen und Ärzten aus Drittstaaten bei der neuen Kenntnisprüfung nachgewiesen werden. Insofern sei ein ausreichendes Sprachniveau Voraussetzung für das Bestehen der Kenntnisprüfung, betont die BÄK. Nicht nachvollziehbar sei daher, dass die Prüfung der Berufsqualifikation der antragstellenden Person vor Überprüfung der Sprachkenntnisse erfolgen soll.

Forderung nach Zentralisierung

Noch grundsätzlicher als die BÄK kritisiert der Marburger Bund (MB) den Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen. Den Grundgedanken der Wertschätzung ausländischer Berufsqualifikationen im bisherigen Anerkennungsgesetz konterkariere der Gesetzgeber ohne Not, indem er den Vorrang der Gleichwertigkeitsprüfung abschaffen und die Kenntnisprüfung zum Regelfall machen möchte. Das künftig eingeschränkte Wahlrecht lasse vermuten, dass so die bisherige Praxis der Approbationsbehörden legitimiert werden soll, Antragstellern die Entscheidung für eine Kenntnisprüfung nahezulegen. Grundsätzlich spricht sich der MB für eine alternative Lösung aus: Die Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe (GfG) wird zur zentralen Anerkennungsbehörde ausgebaut und personell so ausgestattet, „dass alle Anträge auf Erteilung einer Approbation bzw. Berufserlaubnis von Ärztinnen und Ärzten mit Drittstaatenausbildung fristgerecht bearbeitet und auch dort beschieden werden können“. Die Vorteile einer solchen Zentralisierung und Kompetenzzuweisung liegen für den MB auf der Hand. Der langwierige Austausch von Unterlagen zwischen den Approbationsbehörden und der GfG würde ebenso entfallen wie die Bürokratielast durch Abstimmungsprobleme, heißt es in der MB-Stellungnahme zum Gesetzentwurf. Ebenso einfach wäre eine Vereinheitlichung der Anforderungen an die einzureichenden Unterlagen umzusetzen.

Genereller Eignungstest

Der Medizinische Fakultätentag (mft) bezeichnet es in seiner Bewertung des Gesetzentwurfs als unabdingbar, dass die Kenntnisprüfung um einen schriftlichen Teil erweitert wird, angelehnt an das zweite Staatsexamen. Denn es handele sich nunmehr um einen generellen Eignungstest auf Vollniveau der deutschen Abschlussprüfung. Der mft gibt auch zu bedenken, dass die zu erwartende zunehmende Zahl an Kenntnisprüfungen „die in Teilen heute schon prekäre Situation bei der Gewinnung von Prüfenden und Prüfungsvorsitzenden weiter verschärfen dürfte“.