Der Weg zur ärztlichen Versorgung soll in Zukunft über eine verbindliche telefonische oder digitale Ersteinschätzung unter der 116 117 der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) führen. Patientinnen und Patienten sollen zudem nur noch auf Überweisung des Hausarztes Fachärztinnen und Fachärzte aufsuchen dürfen. Ausnahmen gelten unter anderem für Gynäkologen. Das sehen die Eckpunkte für ein Primärversorgungssystem vor, die NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann Anfang März gemeinsam mit Vertretern der Ärzteschaft und der Krankenkassen in Düsseldorf vorgestellt hat. Eine gezielte Steuerung und verbindliche Anlaufstellen durch Primärversorgungspraxen könnten dazu beitragen, die vorhandenen personellen und finanziellen Ressourcen gezielter einzusetzen, erklärte Laumann. In ihrem Alltag sollten Praxen zudem durch Bürokratieabbau, stärkere Teamstrukturen, Dauerverordnungen und -überweisungen sowie den Ausbau digitaler Prozesse entlastet werden.
Die Ärztekammer Nordrhein sprach sich dafür aus, dass Patienten, die bereits einen Hausarzt haben, diesen bei Bedarf auch weiterhin direkt ohne vorherige Ersteinschätzung aufsuchen dürfen. Die KV Nordrhein betonte, dass nicht jeder Patient pauschal vom Hausarzt gesteuert werden müsse. Insbesondere chronisch Kranke benötigten differenzierte Angebote, beispielsweise eine Steuerung im Tandem von Hausarzt und Facharzt gemeinsam.
HK


